Braucht man ein MPU fürs begleitete Fahren?

4 Antworten

Grundsätzlich nicht, eine MPU wird z.B. nötig wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung des Antragsstellers hat.

Die Behörde muss diese Zweifel aber auch begründen können, es muss also mal etwas vorgefallen sein das zu solchen Zweifeln führt. Eine mögliche Ursache wäre z.B. ein Verstoß gegen das BtMG, oder aber andere medizinische Hintergründe die das Fahren negativ beeinflussen könnten.

Das oben genannte ist allerdings unabhängig vom Antrag, betrifft also nicht nur BF17, sondern auch den Erwerb alle anderen Führerscheinklassen. Sofern du für eine MPU in Frage kommst solltest du dich bei einer entsprechenden Beratungsstelle informieren da dort dann speziell auf dich und deinen Hintergrund eingegangen werden kann.

Nachteil einer solchen Beratung ist natürlich das es etwas kostet, sofern aber eine MPU notwendig ist sollte man das Geld investieren und sich auch entsprechend vorbereiten. Wer unvorbereitet in eine MPU geht, etwa weil er glaubt er wüsste was da abgeht, der wird ein zweites mal antreten dürfen.

Nein, diese ist nur dann vorgesehen wenn Du einen berechtigten Antrag stellst um mit 17 bereits eine festgelegte Strecke / Uhrzeit alleine fahren zu dürfen, um z.B. zur Ausbildungsstätte zu kommen.

Nein das ist nicht so. Ausser man hat Zweifel an deiner fahrtauglichkeit, dann kann man eine anordnen. Das allerdings auch bei normalen Führerschein.

Ein Drogenvergehen reicht schon aus

Eine MPU wird nur dann angeordnet, wenn du im Vorfeld wegen Drogen oder Alkohol aufgefallen bist.