Braucht man als Babysitter einen Gewerbeschein?

2 Antworten

Nein, weil das Erziehen von Kindern gegen Entgelt in § 6 GewO extra ausgenommen ist.

Nein - die Arbeitgeber können Dich auf Geringfügigkeitsbasis anstellen und die zusätzlichen Abgaben - Sozialversicherungsbeiträge über die Knappschaft / Minijobzentrale entrichten .