Braucht man als Babysitter einen Gewerbeschein?
2 Antworten
Nein, weil das Erziehen von Kindern gegen Entgelt in § 6 GewO extra ausgenommen ist.
Nein - die Arbeitgeber können Dich auf Geringfügigkeitsbasis anstellen und die zusätzlichen Abgaben - Sozialversicherungsbeiträge über die Knappschaft / Minijobzentrale entrichten .