Brauch ich für einen Radlader einen Führerschein?

4 Antworten

Dein Bauer hat nicht ganz Recht. Mit dem Führerschein der Klasse B wäre die Klasse L eingeschlossen, die du für Traktoren bis 40 km/h und für "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" unter 20 km/h brauchst.

In deinem A1-Schein ist die Klasse L aber nicht enthalten.

Dieses Heu kann für dich und auch für ihn sehr teuer werden.

Allerdings solltest du das nicht brüsk ablehnen, sondern nur sagen, dass du nach deinem Wissen mit der Klasse A 1 die Maschine nicht fahren darfst. Er müsse sich da kundig machen.

https://www.bfga.de/infothek/bfga-newsletter-arbeitsschutz/fahren-mit-bagger-und-radlader-im-oeffentlichen-strassenverkehr/

das ist ein Motorradführerschein,

für diese Dinger bräuchtest du den L bis max. 20 km/h;

Ja, brauchst Du die Klasse L.

Nun meinte der Bauer das ich mit dem radlader den er hat auch außerhalb des Hofes also im Straßenverkehr fahren darf um mit ihm zb heuballen zu holen

Aber Du nicht !!

Man kann zwar mit 16 einen Führerschein der Klasse L erwerben - einen Radlader darf man allerdings erst ab 18 fahren!

https://blog.klarx.de/radlader-im-%C3%B6ffentlichen-verkehrsraum-ist-mein-radlader-stra%C3%9Fentauglich

Anforderungen an den Radlader-Fahrer

Um mit einem Radlader am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Diese Vorgabe der Berufsgenossenschaft gilt für alle kraftbetriebenen Baumaschinen. Ergänzend muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein. Für Radlader bis zu 20 km/h ist ein Führerschein der Klasse 5 oder L erforderlich.