Blutprobe bei der Polizei - Verhaftung?
Hallo, ich frage mich gerade, ob es eine Verhaftung ist, wenn die Polizei einen nach einer Verkehrskontrolle mit auf die Wache nimmt, wo der Arzt einem dann Blut abnimmt.
Hintergrund: In einem US Visumsantrag wurde ich gefragt, ob ich schonmal "arrested" wurde. Ich habe nein gesagt. Die wissen aber von dieser Blutentnahme, die wie oben beschrieben ist verlaufen ist ("freiwillig" wird dass genannt).
4 Antworten
Das ist keine Verhaftung, Für eine Verhaftung braucht es auch einen Haftbefehl, davor ist es nur Gewahrsam.
Ah ok, sorry, mir wurde immer gesagt ich sei jetzt in Gewahrsam bei derartigen Maßnahmen, habe ich anscheinend falsch verstanden.
Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine sog. Freiheitsbeschränkung. Es ist also nach deutschem Recht oder Rechtsverständnis weder eine vorläufige Festnahme noch eine Verhaftung.
Wie der Ami das sieht oder bewertet? Keine Ahnung.
Hallo derGipfel- nein, das war keine Verhaftung, sondern eine Maßnahme. Bei einer Verhaftung muß Dir erklärt werden, daß und warum Du (meistens vorläufig) fesgenommen wirst, und daß Du das Recht zu schweigen und auf einen Anwalt hast. Zumindest ist das in Deutschland so. LG
Über dieses Recht wirst du auch bei einer Blutprobe informiert, da es eine Maßnahme nach der StPO ist und zum Strafverfahren gehört.
Nein, das ist ein (polizeiliches) Festhalten und keine Freiheitsentziehung im Sinne einer Haft.
Hallo soda1025- Gewahrsam ist, wenn jemand über Nacht in einem Polizeirevier festgehalten wird. Wer nur zur Blutprobe aufs Revier gebracht wird, muß sich nur einer Maßnahme unterziehen. LG