Betrunken Baustellenlampe geklaut wird das eingestellt?
Moin erstmal also wir waren Feiern gewesen und natürlich absolut dicht wir sind dann auf die super Idee gekommen die Baustellenlampen auf der anderen Seite vom Gleis zu holen, die halt auch schon da lagen die wurden also schon von jemandem da hingelegt. Natürlich kommts wie es kommen musste Polizei hat uns erwischt mit auf die Wache geschleppt Atemalkoholtest mit uns gemacht usw…Jetzt steht im Raum das wir ne Anzeige für Diebstahl bekommen und nen Bußgeld dafür dass wir übers Gleis gelaufen sind. Meine Frage währe jetzt kommt sowas wirklich durch oder wird das ganze eher Fallengelassen da Wir halt auch schon echt sehr stark Alkoholisiert waren ? Ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun wir sind natürlich freiwillig mit auf die Wache für den Test usw haben uns also sehr kooperativ gezeigt.
Danke schonmal
Also nach nem bisschen hin und her wurde das ganze ohne weiteres Fallen gelassen mir wurde auch gesagt das dass der Normalfall ist da es im Jugendstrafrecht (bis 21) keine Geldstrafen gibt Ich Ersttäter bin und das ein viel zu kleiner Delikt ist
Kleiner Tipp von mir lasst die Finger von den Lampen weg lohnt sich nich😂
4 Antworten
kommt sowas wirklich durch oder wird das ganze eher Fallengelassen
Das kommt u.a. auf die Überlastungssituation der Justiz des betreffenden Bundeslandes an...
da Wir halt auch schon echt sehr stark Alkoholisiert waren
Interessiert erst im weiteren Verlauf. Generell würde ich aber bei stolzen 1.7-1.8 Promille vermuten, dass hier eine gewisse Regelmäßigkeit beim Alkoholkonsum besteht und deswegen solltest du vielleicht generell mal über eine Verhaltensänderung nachdenken - unabhängig vom aktuellen Vorkommnis.
da Wir halt auch schon echt sehr stark Alkoholisiert waren ?
Das zumindest interessiert schon mal kein Schwein.
Die Promillegrenze, bei der man von einer gewissen Unzurechnungsfähigkeit ausgeht, erreicht kein normaler Besoffener. Da liegt jeder Nichtalkoholiker längst im Koma.
So zwischen 2-3 Promille nimmt man gemeinhin an. Vielleicht fließt der doch beachtliche Wert da schon bisschen mit ein, bei einem "dummen Streich". Keine Ahnung, ich hab ein gewisses Grundwissen, aber Jurist bin ich nun auch nicht.
Meine größte Sorge is ja kommt sowas ins Führungszeugnis ? Laut google würde nicht mal ein Ladendiebstahl reinkommen aber vllt kannst du mir da weiterhelfen ?
Höchstwahrscheinlich wird die Anzeige verfolgt. Und sicher nicht eingestellt werden.
Frage: was wolltet ihr überhaupt mit der Ampel?
Was wir damit wollten kann Ich dir nüchtern auch nimmer sagen war halt einfach aus spaß im suff natürlich pure dummheit
Wenn ihr Glück habt wird das als "Grober Unfug" eingestuft und es gibt nur einen strengen Verweis.
Wenn Ichs richtig gesehen hab hatte Ich 1.7/8 Promille spricht man da nich schon zumindestens von ner verminderten Schuldfähigkeit ?