DARF DIE POLIZEI MICH EINFACH MITNEHMEN? (Betrunken)

12 Antworten

Ja. Wer sich so zusäuft, begibt sich in Gefahr an Leib und Leben. Davor schützt der Auzfenthalt in der Zelle. Und die Polizei muss dann die ganzen Saufköpfe aufsammeln und vor sich selber schützen. Allerdings glaube ich, dass die "Hotelkosten" in der Zelle berechnet werden.

betrunkene sind mehr oder weniger unzurechnungsfähig, daher muss man andere und sie selbst vor unkontrollierbaren taten schützen. diese ausnüchterungszellen gibt es schon seit 100 jahren auf jeder wache.

Ja, die Polizei durfte dich "mitnehmen". Das ist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. Die "Mitnahme" diente Deinem Schutz.

Beispiel NRW:

§ 35 Gewahrsam
(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn 1. das zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet, (...)

Ob es bei der Masse an Betrunkenen sinnvoll ist oder nicht lasse ich jetzt mal dahingestellt, aber rechtlich ist es vollkommen in Ordnung.

Hi, Also wenn du so besoffen warst, dann weißt du wahrscheinlich auch nicht mehr, was du gemacht hast.

Aber im Ernst, es ist doch besser, die Polizei nimmt dich mit, als wenn du noch zu Schaden kommst oder andere gefährdest.

Das nächste Mal nicht so viel trinken.

Guten Morgen, ja die dürfen das, gemacht haben sie es wahrscheinlich zu deiner eigenen Sicherheit