Bitte um Hilfe meine Ex lässt mich nicht in Ruhe!?

5 Antworten

Geh einfach zur Polizei oder lass es einen Anwalt regeln, wenn Du Geld hast.

Wenn Du von vornherein meinst, dass Dir keiner glaubt, dann kannst Du daraus sehr leicht eine selbsterfüllende Prophezeihung machen.

Deine Ex-Frau hat Dich offensichtlich mit Erfolg eingeschüchtert.

Dreh den Spieß um, geh zur Polizei und ggf. zum Jugendamt. Mach Deine Aussage, z. B. so wie hier und gut ist.

Wenn Du Dir weiterhin den Müll gefallen lässt, wird sie Dir immer auf der Nase rumtanzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bist in einer wirklich schwierigen Situation, aber ich an deiner Stelle würde mir einen Anwalt suchen. Denn das dir die Polizei nicht glaubt, ist nicjt gut und du kommst nicht weiter, wenn du keinen Anwalt hast. Zudem könntest du mal mit dem Jugendamz reden.


Shivadasa  12.09.2022, 14:37

Private Gespräche ohne Zustimmung aufzeichnen ist eine Straftat (§ 201 StGB).

Vielleicht solltest Du Deine Antwort korrigieren / löschen, denn im Moment forderst Du jemand anderen öffentlich zu einer Straftat auf. Das ist übrigens auch eine Straftat (111 StGB).

1
Chiara221433  12.09.2022, 14:38
@Shivadasa

Mir ist das bewusst!

Aber ich selbst hab mal ein Praktikum bei der Polizei gemacht und hatte damit zu tun. Es ist keine Straftat, wenn die Sprachnachricht nicht für etwas schlimmes benutzt wird

0
tomaushamburg  12.09.2022, 14:45
@Shivadasa

Wenn die Aufzeichnung nicht veröffentlicht wird, sondern nur zu dem Zweck erstellt wird, eine Straftat zu beweisen, ist das selbstverständlich erlaubt, sonst könnte man ja Belästigung und Stalking nie nachweisen.

1
Shivadasa  12.09.2022, 16:24
@tomaushamburg

Selbstverständlich erlaubt? Wie kommst Du darauf? Nach meinem Verständnis geht aus dem Gesetz nichts dergleichen hervor.

Im Gegenteil: Allein der Versuch ist strafbar. Der Verwendungszweck ist irrelevant, egal wie gesund der Menschenverstand dabei eingesetzt wird.

0
Chiara221433  12.09.2022, 16:25
@Shivadasa

Ja, aber selbst die Polizei hält sich nicht an 50 Jahre alte Gesetze:)

Sie gehen nicht darauf ein ( nicht, wenn sie jemanden damit helfen können! ) und ich stimme @tomaushamburg zu wenn ich ehrlich bin...

0

Erstatte Strafanzeige wegen Stalking. Das nimmt die Justiz mittlerweile sehr ernst.

Habe ich ebenfalls schon mal gemacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Am besten lässt Du das deinen Anwalt regeln, der kann das weitaus besser formulieren als du oder einer von uns. Die Zeiten, in denen man Frauen alles geglaubt hat, die sind definitiv auch vorbei.

Sie droht dir, weil sie scheinbar keinen anderen Ausweg weiß und weil sie dich dort treffen möchte, wo es am meisten weh tut. Sie will dir Angst mache.

Damit dir das Sorge- u. Umgangsrecht für dein Kind entzogen wird, muss nachweislich eine kindeswohlgefährdung vorliegen. Du könntest deine exfrau windelweich geprügelt haben, und trotzdem würde dir der Kontakt zum gemeinsamen Kind zustehen. Du brauchst da also erstmal gar nichts befürchten.

Ich gebe dir den Tipp, dich ans Jugendamt zu wenden und dort eine beistandschaft für das Kind zu beantragen. Die beistandschaft ist unabhängig und vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes. Du kannst dort auch berichten, was zwischen euch vorgefallen ist und was du nun befürchtest.