Birke von Nachbarn - Beschwerde?
Hallo zusammen,
seit sehr vielen Jahren haben wir ein Problem mit der Birke von unserem Nachbarn. Der Baum steht nicht einmal in 2m Abstand. 80% des Baumes hängt auf unser Grundstück/Garten. Tägliche Reinigung der Terrasse, Garten sowie des Pools kostet viel Zeit sowie Nerven. Nach nur 5 Minuten kann ich erneut kehren. Eine Aussprache mit den Nachbarn ist unmöglich, haben bereits einige Male freundlich angesprochen aber es ändert sich nichts.
Meine frage daher: Ich habe gehört, dass ich der Verbandsgemeinde eine beschwerde einreichen kann. Kann mir die Verbandsgemeinde dabei helfen, falls ja, wo genau muss ich eine Beschwerde einreichen oder sollte ich direkt einen Anwalt einschalten und es vor Gericht tragen?
ich danke im Voraus.
wie lange steht diese Birke bereits dort?
Das weiß ich leider nicht genau, wir leben seit 2003 hier und die Birke stand schon vorher dort. Ich schätze mal auf 30+ Jahre oder mehr.
5 Antworten
Normalerweise stellt man Anträge bei dem Landratsamt oder auch beim Stadtgericht ein. Falls dies bei dir nicht vorhanden sein sollte z.B. Du wohnst in einem kleinen Dorf, kannst du dies beim Bürgermeister melden.
Grüße Linus
Wenn man bei Google die Worte Baum Laub und Nachbar eingibt, kommen eine Menge Artikel zu dem Thema.
Z.B. dieser:
https://www.merkur.de/leben/wohnen/laub-nachbarn-garten-muss-entfernen-zr-13120574.html
Bei älteren Bäumen und wenn Sie diese zuvor schon länger geduldet haben, stehen Ihre Chancen eher schlecht...
...In den meisten Fällen müssen Anwohner das Laub von benachbarten Bäumen also hinnehmen.
Nach 7 Jahren nachdem ein Baum gepflanzt worden ist, kann man rechtlich nichts mehr gegen machen, da nutzen auch kaum Beschwerden etwas
Bevor du dich weiter ärgerst, schau erst einmal in die Baumschutzsatzung deiner Gemeinde. Hier kannst du sehen ob der Nachbar den Baum überhaupt wegnehmen kann. Wenn er mehr als 60cm Durchmesser hat fällt er automatisch unter das Bundesnaturschutzgesetz.
Ein Anwalt oder das Gericht wird dich nur unnötig Geld kosten.
Nein kann ich nicht. Es ist aber so, dass in meiner Stadt alle Bäume über 60cm Q automatisch über dieses Gesetz geschützt sein sollten, da wir hier Jahrelang keine Baumschutzsatzung hatten . Jetzt erst wieder seit 2016. https://www.norderstedt.de/media/custom/1917_6116_1.PDF?1472720398 Am Anfang stehen auch die Verweise auf das BundesNat....
Ja, am Anfang steht natürlich der Verweis auf das BNatschG, da dies neben den anderen genannten Gesetzen die Grundlage ist, dass die Gemeinde überhaupt eine solche Satzung erlassen darf. Aber ich finde weder im Paragraph 29 noch sonstwo eine Bestimmung, die Bäume über 60 cm unter Schutz stellen würde
Ja, so ein Baum ist schon ein Ärgernis. Gerade, wenn er gesund ist und Leben spendet, sind aseptische Lebensbereiche gefährdet. Dann könnte Biomasse in gechlorte Becken fallen und diese quasi biologisch anreichern. Und das will wirklich niemand. Da ist der Richter schon richtig gespannt, wie diese Biojammerlappen ihr Recht jetzt wieder begründen wollen.
Kannst du mir die entsprechende Regelung des BNatSchG nennen? Die kenne ich nämlich nicht!