Bin ich schwarz gefahren nur wegen eine Kundenkarte?

6 Antworten

ist rechtens. Es steht irgendwo immer auf den Karten,w enn sie nur mit Kundenkarte gelten. Wenn Du das überliest oder ignorierst, ist das dein Fehler, nicht der des Verkehrsbetriebes.

Normalerweise kriegt legt man die K-Karte innerhalb einer bestimmten Frist vor und muss nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Darauf wird man auch hingewiesen.

"Ups, ich hab die KK vergessen" ist leider eine Standardausrede, deshalb wird sie eigentlich von keinem Kontrolleur akzeptiert.

Nur weil Person A, B, C das so macht, ist es deswegen nicht okay, sondern immer noch ein Verstoss der jeweiligen Person- in diesem Fall Dir.

Auch dieser Ausredeversuch wird von den Kontrolleuren tausendmal gehört und zu recht nicht akzeptiert.

Normalerweise schleppen Kontrolleure einen nicht mal eben zur Polizei- sie haben auch noch was anderes zu tun. Bei uns sind sie nett und korrekt (wenn man selber nett und korrekt ist, sonst sind sie einfach korrekt-professionell))

In meinem Verkehrsverbund ist es so, dass die Monats- oder Wochenkarte nur in Verbindung mit der Kundenkarte gültig ist. Dazu muss auch die Nummer der Kundenkarte auf der Monatskarte eingetragen werden. Der Grund besteht darin, dass auf der Monatskarte selbst nur die Preisstufe steht, auf der Kundenkarte aber die Strecke, für die sie gilt. Ohne diese Einschränkung könnte man ja mit einer Preisstufe-1-Karte überall im Verkehrsverbund fahren.

Wenn Du also ohne Kundenkarte, nur mit der Monatskarte "erwischt" wirst, bist Du im Grunde ohne gültige Fahrkarte unterwegs - der Kontrolleur kann Deiner Karte ja nicht entnehmen, ob Du damit auf dieser Strecke überhaupt fahren darfst. Insofern ist das "erhöhte Beförderungsentgelt" berechtigt.

Allerdings hat man normalerweise eine Frist von 7 Tagen, in der man im Büro des Verkehrsunternehmens nachweisen kann, dass man eine gültige Fahrkarte besitzt. Dann braucht man nur eine Bearbeitungsgebühr von 7,- Euro zu bezahlen.

Siehe z. B.http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung_(Deutschland)#Fahrpreisnacherhebung - diese Regelung gilt in ganz Deutschland im Bus- und Bahnverkehr

claushilbig  05.02.2015, 23:24

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall innerhalb einer Woche mit Monats- und Kundenkarte (und der Zahlungsaufforderung) zum Büro der Verkehrsgesellschaft gehen, auch wenn Dich der Kontrolleur nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Und dann direkt die 7 Euro cash bezahlen.

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Hallo,

normalerweise muß man dem Kunden die Möglichkeit geben, die Kundenkarte nachträglich zu zeigen.

Ich finde es auf jeden Fall etwas heftig, wie der Kontrolleur vorgegangen ist. An deiner Stelle würde ich mich bei der Direktion des Busunternehmens sofort beschweren!

Ich würde auf den schriftlichen Bescheid, daß du dem Busunternehmen 40, -- € zahlen mußt, warten!

Wenn du Rechtsschutz hast, schalte am besten einen Anwalt ein !

Emmy

Emmy

emily2001  05.02.2015, 10:03

Noch eine interessante Antwort :

Antwort von Kinderwerkstatt 10.02.2014 - 15:43

"Erst mal ja. Der Kontrolleur darf deine Personalien notieren und dich aus dem Bus werfen und die 40 € kassieren.

Oft ist es aber so, dass du nur eine Strafe von 5 € zahlen musst, wenn du die Fahrkarte später vorlegen kannst, weil du sie ja nur vergessen hast.

Dazu muss es aber eine Karte sein, die nur von dir genutzt weren kann (persönlich ausgestellt).

Ich frage mich aber, wie kann man sie vergessen? Selbst meine Kinder haben sie immer bei sich, im Brustbeutel oder im Portemonnaie. Oder fährst du nicht oft Bus oder Bahn?"

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Erst mal gilt immer die Regel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!!

Wirst du ohne Führerschein bei einer Polizeikontrolle erwischt zahlst du auch ein Verwarnungsgeld und darfst am ende noch bei der Polizei vorfahren und Deinen Schein vorzeigen.

Das wichtigste im Bus oder Zug ist die Fahrkarte, ob Einzelfahschein oder Dauerkarte. Die will der Kontrolleuer oder Busfahrer sehen. Wenn du Sonderkonditionen haben nutzt (wie Bahn Card) dann musst du diese auch dabei haben.

Also hat der Kontrolleur nur seinen Job äusserst streng durchgeführt.

Du musst einfach ne Kopie der Kunden Karte nachreichen dann musst du das auch nicht zahlen. Ruf einfach mal bei der bahn an und frag nach. Normalerweise musst du das nicht zahlen.

pino77  05.02.2015, 11:16

Meist zahlt man dann eine geringer Bearbeitungsgebühr.

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