Bin ich iranischer Staatsbürger?
Meine Mutter ist Österreicherin mein Vater Perser (aus dem Iran). Ich bin in Österreich geboren und aufgewachsen. Mein Vater hatte bei der Heirat meiner Mutter auch schon die österreichische Staatsbürgerschaft.
Ich habe mir die Frage eigentlich nie gestellt, aber ich hab jetzt diesen Artikel gelesen und frage mich, ob ich jetzt persischer Staatsbürger bin.
"Der Iran gehört zu diesen Ländern. Das Zivilgesetzbuch des Landes regelt, dass es fast ausgeschlossen ist, die iranische Staatsbürgerschaft wieder abzugeben. Gleichzeitig ist es für viele nahezu unausweichlich, sie zu bekommen: Jeder, der einem iranischen Vater hat, gilt auch als iranischer Staatsbürger. Egal, wo er lebt oder geboren wurde."
Die Krux mit der Staatsbürgerschaft | Deutschland | DW | 08.08.2019
4 Antworten
Ja, dass du Iraner bist ist sehr wahrscheinlich.
Diejenigen, die im Iran oder außerhalb des Iran geboren wurden und deren Vater Iraner ist. Iranisches Staatsangehörigkeitsrecht - https://de.abcdef.wiki/wiki/Iranian_nationality_law
https://de.abcdef.wiki/wiki/Iranian_nationality_law
Du hast wahrscheinlich auch die iranische Staatsbürgerschaft, da der Iran seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt.
Das wirst du auf dem Konsulat erfahren.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden.“
Das was für Deutschland gilt, wird auch für Österreich gelten. Die Staatsbürgerschaft wird auf jeden Fall über den Vater vergeben und kann nicht abgelegt werden.
Nicht automatisch. Wenn sie niemals im Iran war, dann wird sie sie wohl nicht beantragt haben, zumal die österreichische in Gefahr gewesen wäre.
https://www.rosepartner.de/familienrecht/internationales-familienrecht/iran-iranisch.html
Nein sie hat sie nie beantragt. Meine Eltern haben auch nicht nach islamischen Ritus geheiratet, sondern nur standesamtlich. Und wie gesagt sind sie geschieden. Ich war nur neugierig, ob sie jetzt Staatsbürgerin im Iran wäre.
Ich denke nicht, weil Österreich auch keine Doppelstaatsbürgerschaften toleriert
Doch tut sie. Aber ich such dir jetzt nicht die ganzen Links raus. Wesentlich ist der Aspekt der Geburt ... Wenn es dich interessiert such selber. Sorry ...
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260430.html (Hier steht's - nicht erlaubt)
Du kannst sie ja wenn du das kannst beantragen - dann ist die österreichische aber weg (außer du darfst sie beibehalten)
Nein, hat was mit dem Geburtarecht zu tun und doppelter Staatsbürgerschaft. Google Mal doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern.
Die Frage ist uralt ... Das Ganze wird gerade von der entsprechenden Magistratsabteilung überprüft und es ist davon auszugehen, sonst würden sie sich eine Überprüfung gar nicht antun.
In meinen Augen klar ja, aber nur ein Gang zum nächsten iranischen Konsulat mit den Dokumenten deines Vaters sowie deiner Geburtsurkunde wird die eine klare Antwort bringen können. Wenn du das also so unbedingt wissen willst, dann geh dahin und gut ist. Und keine Angst wegen deines Vaters, dieser mag im Iran heute nicht mehr gerne gesehen sein, aber auch im Iran kennt man keine Sippenhaft.
In Österreich wird eine Doppelstaatsbürgerschaft soweit ich weiß nicht akzeptiert. Somit hat mein Vater damals die österreichische angenommen und das wars. Im Iran werden die ihn weiterhin als Staatsbürger gesehen haben und somit wäre ich das wohl auch.
Lese das grad bei Wiki: "Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist im Falle der Einbürgerung gegenüber Doppelstaatsbürgerschaften sehr restriktiv. Die Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft führt – ohne vorhergehende Bewilligung des österreichischen Staates – automatisch zum Verlust der österreichischen.[11] Eine Ausnahme sind Kinder mit Eltern unterschiedlicher Staatsbürgerschaft, wo im Land des nicht-österreichischen Elternteils ebenfalls der ius-sanguinis-Grundsatz gilt. In diesem Fall ist das Kind von Geburt an Doppelstaatsbürger und muss sich nach österreichischem Recht auch bei Volljährigkeit nicht für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.[12]"
Laut iranischem Gesetzt bist du, auch ohne das dieser Staat bislang von dir weis, von Geburt an Iraner, somit trifft diese Regelung Österreichs in meinen Augen auf dich zu. Glaub mir, du bist nicht der einzige Mensch in Österreich in dieser Lage, dafür haben die eine Lösung. Du nimmst die iranische Staatsbürgerschaft auch de jure gar nicht an, sondern du hast sie bereits. Es wird dir lediglich ein iranischer Paß ausgestellt.
Ich find das echt spannend. Werde mich mahl erkundigen.
Hat meine Mutter mit der Heirat dann auch die Staatsbürgerschaft erworben, wenn sie in Österreich geheiratet haben und mein Vater da dann schon die Staatsbürgerschaft hatte und meine Eltern sich vier Jahre später geschieden haben?