Also,
mit jedem Fotografen wird bei Ablichtung Deines Anlitzes ein stillschweigender Vertrag geschlossen (steht in den AGBs des Fotografen). Je nach Vertrag, stehen Dir normalerweise 1-2 Aufnahmen, die Du selber auswählst zur Auswahl, mit denen Du machen kannst was Du willst (die Du auch mitbekommst). Der Rest passiert nach Gutdüngen mit dem Fotografen.
Weil:
Der Fotograf ist der Urheber des Fotos und somit besitzt der das Urheberrecht.
Du bist eine auf den Fotos sichtbare Person, die sich einverstanden erklärt hat, das jemand ein Foto von dir macht. Dir unterliegt das Personenrecht (das Recht aufs eigene Bild).
Der Fotograf muss Dich also, 1.) um Erlaubnis fragen, ein Foto von Dir zu machen (stillschweigend) und 2.) Du musst dem Fotografen erlauben, wenn er dieses Foto veröffentlichen will...
Is im Grunde ganz einfach.
Ob Du jetzt mehr Bilder mitbekommst, hängt vom Angebot/Vertrag ab, den Du eingehst mit ihm... Wenn im Angebot 1 Foto abgemacht ist, dann bekommst Du nur eins... Was er mit den anderen Fotos macht, ist seine Sache, er darf sie nur nicht veröffentlichen, ohne Deine Zusage....
sehr gut informiert, ^^
jahrelange Erfahrung ^^