Bild von jemand anderem (influencer) auf Instagram posten?

1 Antwort

An einem Abbild einer Person haben zwei Leute (mindestens!) Rechte.

  1. Der Abbilder laut UrhG § 15 Allgemeines und
  2. die Abgebildete laut KunstUrhG   § 22 und  § 23 .

Aber in manchen Fällen hast du dennoch das Recht, die Fotografie zu verbreiten. Dabei kommt es darauf an, was dein Grund für diese Verbreitung ist. Siehe dazu KunstUrhG § 23 und .Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen

oder frage hier nochmal nach.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Magister Publizistik, Journalist, wissenschaftlicher Lektor