BGH Urteil Banken Kontoführungsentgelt?

2 Antworten

Wenn du das Konto im Oktober 2018 eröffnet hast, dann hast du bei der Kontoeröffnung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen akzeptiert und damit keinen Anspruch auf Erstattung.

Anders sieht die Lage bei den Kunden aus, denen die Banken und Sparkassen in der Vergangenheit die Gebühren erhöht haben, ohne dabei deren ausdrückliche Zustimmung einzuholen.

Dieses Vorgehen war zwar nach § 675g BGB ausdrücklich zulässig, der Bundesgerichtshof hat aber diese Regelung im April als unangemessene Benachteiligung des Kunden und damit unwirksam eingestuft (siehe https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021088.html).

Hi! Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn das kommt u.a. drauf an, wann und auf welcher Gebührenbasis das Konto angelegt wurde. Ausserdem geht es nicht um alle Gebühren sondern nur um die Differenz zwischen genehmigt und nicht genehmigt und es gibt noch weitere Punkte, die dazu führen können, dass das Urteil für Dich nicht gilt. Und ich glaube nicht, dass Du nicht drauf hingewiesen wurdest, denn das wurdest Du mit Sicherheit,ob Du es wahrgenommen hast steht auf einem anderen Blatt.

Und das ist kein tolles Urteil sondern eine Katastrophe für Banken UND für die, die geschützt werden sollten und für gute und gewachsene Kundenbeziehungen, denn irgendjemand wird für den neu entstandenen Aufwand und Umstand bezahlen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Preise macht immer der Anbieter, das ist in jeder Branche so und man kann davon ausgehen, dass die Banken sich das Geld wieder holen ... und jetzt rate mal bei wem.

Wenn Du jetzt zurück forderst wird man bezahlen, ohne Zweifel, aber wenn du dann den Gebühren nicht zustimmst wird man Dir das Konto kündigen, denn auch der Verbraucherschutz kann niemanden zwingen, seine Dienstleistung zu einem defizitären Preis anzubieten.

Also ja Du kannst zurück fordern, musst das aber per Schreiben konkret einfordern und ggf mit den Konsequenzen leben. Gruss