Commerzbank Urteil Zustimmung bis zum 30 April, ja oder nein?

Guten Tag,

ich habe leider erst heute einen Brief bekommen von der Commerzank und ich wurde gefragt, ob ich den neuen Konditionen zustimmen sollte oder nicht.

Da gibt es sicherlich aber noch viel mehr Informationen die ich durchlesen müsste, was ich ändert zum positiven und was es negatives gibt.

Ich habe leider absolut keine Zeit, aufgrund von Krankheit und Terminen mich damit zu beschäfitgen und wollte schnell nachfragen, ob eine Zustimmung gut oder schlecht wäre?

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021088.html Commerzbank.

Was sich ändert: https://www.commerzbank.de/portal/de/seiten/preisinfo/preisinfo/start/preisinfo.html

Aufgrund neuer Vorgaben der Rechtsprechung (Urteil Bundesgerichtshof Az.: XI ZR 26/20) ist für die in unserem Schreiben vom 23. April 2021 kommunizierte Umstellung Ihres bestehenden Girokontos zum 01. Juli 2021 Ihre Zustimmung erforderlich. Nur dann werden diese Änderungen wirksam – eine automatische Umstellung findet nicht statt.

Ihre Zustimmung können Sie uns gerne direkt online über untenstehenden Button erteilen. Für weiterführende Informationen können Sie in Ihrer Filiale vor Ort einen Termin vereinbaren oder sich an unser Kundencenter wenden.

Sie möchten sich jetzt noch nicht entscheiden? – Dann kommen wir, sofern noch nicht geschehen, mit einem angepassten Vorgehen auf Sie zu.

------------

WAS ÄNDERT SICH?

Sofern Sie den neuen Konditionen ausdrücklich zustimmen, erheben wir auf Ihr Konto einen Monatspreis von 4,90 Euro und ein eventueller monatlicher Mindestgeldeingang entfällt. Ihr 0-Euro-Konto (Vorteil) wird künftig unter dem Produktnamen „PlusKonto“ geführt und Ihr Vorteilskonto unter dem Produktnamen „PlusKonto Vorteil“. Ihre Kontonummer, Girocard und, sofern vorhanden, Kreditkarte und Dispositionskredit bleiben unverändert.

-----------

Ich bitte diejenigen um Hilfe, die sich damit beschäftigt haben.

Recht, Commerzbank, BGH Urteil, Wirtschaft und Finanzen
Kontoführungsgebühren, Sparkasse?

Guten Abend,

ich habe der Sparkasse vor einigen Wochen bereits geschrieben, dass ich bitte meine Kontoführungsgebühren zurück erstattet haben möchte. Ich wollte einfach mal ausprobieren, ob ich meine insgesamt 250 € (seit 2018 gezahlte Gebühren) erstatten lassen kann, wäre ja nett.

Dass die Sparkasse das nicht freiwillig macht, das konnte ich mir schon denken.

Jetzt ist meine Frage, ob jemand schon positive oder negative Erfahrungen gemacht hat und mir einen Tipp geben könnte, wie er das durchgesetzt hat? Ich wollte kostenpflichtige Dinge wie einen Anwalt oder Ähnliches vermeiden und erst einmal Privatleute nach ihren Erfahrungen fragen, bevor ich jetzt als nächsten Schritt die Verbraucherzentrale einschalten würde.

Ich bin zwar rechtschutzversichert, dort hat man ja aber mittlerweile standardgemäß eine Selbstbeteiligung, daher lohnt sich das bei dieser Höhe nicht. Außer natürlich, wenn die Sparkasse für die Anwaltskosten aufkommen müsste, aber das ist ja rechtlich immer anders geregelt und sehr individuell.

ich hatte langfristig eh vor, die Bank zu wechseln, daher kommt die Frist bis zum 28. Februar gelegen. Wäre nur nett, wenn ich die 250 € noch mitnehmen könnte.

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort unter diesem Beitrag! Ich wünsche euch noch einen schönen Abend.

Liebe Grüße :)

Bild zu Frage
Geld, Bank, Girokonto, Sparkasse, BGH Urteil, Kontoführungsgebühr, Bankwechsel
Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Wann muss man für die Beerdigungskosten der Eltern aufkommen?

Hallo,

das Thema Pflegeheim ist ja zzt. in aller Munde und mich wird es, wenn ich Pech habe auch treffen. Aber ich habe mal eine andere Frage:

Zur Familiensituation:

Vater: Rentner, sehr krank, Pflegestufe 3 (zu Hause) Mutter: kurz vor der Rente, sehr krank Pflegestufe 1 (zu Hause) drei Brüder: alle Hartz 4. Ich: Schichtarbeiter, verheiratet (Frau halbtags tätig), ein Kind (Kindergarten). Wir zahlen eine Eigentumswohnung ab und haben einige Kredite (Summe etwa 700€/monatl.)

Sollte irgendwann mein Vater oder meine Mutter versterben, ist kein Geld für eine Beerdigung da. Meine Eltern selber haben nichts zurückgelegt und keine Versicherungen o.ä. abgeschlossen. Meine Brüder haben alle nichts. Meine Eltern sind geschieden. Das Verhältnis ist zu meinem Vater vor Jahren stark in die Brüche gegangen. Er hatte in meinem Namen Schulden gemacht, die ich mit Beginn meiner Ausbildung abzahlen musste (10.000€). Mein Vater ist stark spielsüchtig, was auch zur Scheidung geführt hat. Die Verhältnisse in denen meine Brüder und ich aufgewachsen sind waren teils grauenhaft.

Natürlich sehen meine Frau und ich es nun nicht ein, nach allem was vorgefallen ist, vorrangig, dass ich nie unterstützt wurde, sondern auf meinen Namen auch noch Schulden gemacht wurden, irgendwann für meinen Vater zu zahlen.

Weiß irgendjemand, wie man aus so einer Sache rauskommt oder was man zu Lebzeiten schon/noch unternehmen kann um sich später die Kosten sparen zu können?

Unterhalt, Familienrecht, Hartz IV, Sozialamt, Sozialhilfe, BGH Urteil

Meistgelesene Fragen zum Thema BGH Urteil