BGB Spicker?

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Gesetzbücher werden in der Regel für die Prüfung kontrolliert, zumindest können Lehrer/Dozenten Stichproben machen.

Und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass dir solche Spicker in Recht eher wenig bringen. Da geht es drum Schemata zu können. Selbst wenn du dir das Schema irgendwo reinschreiben würdest und es auch ein tendentiell unveränderbares ist (wie der 985 BGB z.B.) müsstest du das Schema inhaltlich verstanden haben, um den Sachverhalt drunter subsumieren zu können.

In den Prüfungen mit Gesetzbüchern die ich bisher geschrieben haben durfte da gar nichts drin stehen, nicht Mal Querverweise auf Postits

Schreibe sorgfältig einen Spicker und verwende ihn nicht! Ich garantiere dir, bei sorgfältiger Erstellung eines solchen Spickers weißt Du alles, was darauf steht. Für eine Rechtsklausur würde dir im übrigen so ein Zettel nicht viel helfen, da Du meist einen Fall zu lösen bekommst. Durch Übung beherrscht man dann die Methode, wie man an solche Fälle herangeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbst ein einziges Zettelchen würde dir bei mir nicht helfen, Du könntest auch rihig das ganze BGB in originalausgabe auf dem Tisch liegen haben. Wenn ich dir eine Fallausarbeitung zur Aufgebe gebe, musst Du schon wissen, was von dir verlangt wird. da nützt es dir auch nichts, schnell im BGB nachzusehen, wie sich ein Besitzdiener definiert, oder welche Befugnisse ein Eigentümer hat. Wenn Du das im Fall nicht erkennst, hast Du da nur einen Haufen Altpapier liegen.