Bf 17 am und l nicht eingeschlossen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 48a (1) Nr. 6 FeV besagt, dass die Klassen AM und L nicht auf der Bescheinigung vermerkt sein dürfen. Es gibt Behörden, die machen das trotzdem, deine Behörde offenbar nicht.

Nach Nr. 7 kannst du für die Klassen einen gesonderten Führerschein beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Ichbins980 
Fragesteller
 12.05.2024, 21:08

Also darf ich Fahrzeuge der Klasse am und l nicht fahren? Nur wenn ich einen gesonderten Führerschein beantrage?

0
Knochi1972  12.05.2024, 21:42
@Ichbins980

Sieht ganz so aus. In Berlin ist das anders, aber offenbar ist das gegen die Vorschrift.

0
Ichbins980 
Fragesteller
 14.05.2024, 20:03
@Knochi1972

Weißt du, wieso das so ist? Ich meine das ist doch viel praktischer die mit eingeschlossenen Klassen mit draufzuschreiben

1
Knochi1972  14.05.2024, 20:05
@Ichbins980

Da gebe ich dir Recht. Ich kann mir das nur so erklären, dass man die Klassen, für die keine Begleitung erforderlich ist, von den anderen Klassen trennt.

Ich bin aber sicher, es hat einen Grund, sonst gäbe es die Vorschrift nicht.

0
Ichbins980 
Fragesteller
 14.05.2024, 20:10
@Knochi1972

Ok. Dann muss ich da evtl nochmal anrufen....

Danke für die Antworten :)

0