Bezahltes Paket nicht bestellt aber behalten?
Hallo,
ich habe ein Paket erhalten welches ich definitiv nicht bestellt habe. Nach Rücksprache mit dem Versender habe ich erfahren dass die Ware bereits bezahlt ist.
Nun das Problem:
Anschrift wie Vorname sind korrekt, jedoch im Nachnamen ein Zeichen falsch.
Sinngemäß:
Schultz statt Schulz
Also müsste §241a BGB greifen, und ich die Ware auf Verlangen dem Versender zurückschicken, oder?
Zitat: "Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können."
Danke im Voraus!
3 Antworten
Irgendwie sträube ich micht da, nach Gesetzen zu fragen. Wenn ich etwas nicht bestellt und nicht bezahlt habe, würde ich es auch nicht behalten wollen. Denn umgekehrt - wenn ich etwas bestellt hätte und es falsch geliefert würde, wäre ich auch dankbar, wenn jemand dafür sorgen würde, dass ich es letztlich bekomme.
Wenn die Adresse korrekt wäre, dann müsste ja jemand mit diesem Namen in deinem Haus wohnen. Dann sollte es kein Problem sein, ihn zu informieren.
Wie soll der richtige Adressat bei dir die Herausgabe verlangen können, wenn er nicht weiß, wo das Paket gelandet ist? Und was meinte der Versender dazu, dass es nicht beim richtigen Empfänger angekommen ist?
Hallo PeterSchu. Der Versender hat sich bereit erklärt Nachforschungen anzustellen. Das ist bereits in die Wege geleitet.
Würde jemand mit ähnlichem Namen in meinem Dunstkreis wohnen hätte ich die Person bereits hierzu befragt. Dennoch danke für den Rat :)
Sieht so aus als hättest du Glück und kannst die Ware behalten :-)
Hi nochmal, leider ist da noch der Unterschied in der Schreibweise des Nachnamens :( Dadurch ist die Ware klar erkennbar nicht an mich gedacht ... oder?
Ich würde es zurück senden. Der Käufer wird sich sicher beim Verkäufer melden wenn die Ware nicht geliefert wird. Schließlich hat er bereits dafür bezahlt. So eine Verwechslung kann ja mal vorkommen.
Kannst du die Ware denn gebrauchen? :-) Stimmt schon, das ist wirklich seltsam. Aber dennoch - irgendwer muss die Ware ja bezahlt haben. Wenn der auf die Lieferung besteht, müsste der Verkäufer die Ware ja nochmal versenden. Und das auf seine eigenen Kosten. Wäre auch doof.
Es handelt sich bei der Ware um ein Elektrisches Fortbewegungsmittel mit nicht unerheblichem Wert, sprich, ja - ich würde es gerne behalten. Leider wird daraus wohl nichts. Sollte der Käufer die Bestellung falsch adressiert haben, wäre der kürzere Dienstweg dass er/sie es direkt bei mir abholt. Dann sparen Versandhändler und Käufer sich das Porto. :)
Hallo Savannah1. Eine Verwechslung mit identischer Anschrift, Vorname und fast identischem Nachname halte ich für ausgeschlossen. :) Dabei stellt sich mir die Frage woher der Käufer meine Adresse kennt, oder wie es geschehen konnte dass die Person derart falsche Daten angibt.
Einen Zahlendreher in der Hausnummer habe ich bereits geprüft.