Bezahlte Freistellung vor Abschlussprüfung in der Ausbildung TVAöD?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Absatz 1 hast Du 5 Ausbildungstage Vorbereitungszeit für die Abschlußprüfungen (nicht für Zwischenprüfungen). Wenn es mündliche und schriftliche Abschlußprüfungen gibt, dann gelten die 5 Ausbildungstage für beide Teile der Abschlußprüfung - dann mußt Du Dir das, in Abstimmung mit dem Ausbilder, selbst einteilen.

Der Absatz 2 regelt die Situation, wenn der Ausbildungsbetrieb die Azubis über einen oder mehrere Tage zusammen betriebsintern vorbereitet.

Diese Tage würden dann auf Deine 5 Ausbildungstage angerechnet - aber auf jeden Fall, müssen Dir 2 Ausbildungstage zur Vorbereitung gewährt werden, selbst wenn die betriebsinterne gemeinsame Vorbereitung 5 Ausbildungstage dauern würde - dann hättest Du sogar insgesamt 7 Ausbildngstage.

Bei 6 Sechstagewoche werden 6 Ausbildungstage gewährt.

Ausbildungstage = arbeitsfreie Tage, wie Samstag (bei 5-Tage-Woche), Sonntag, Feiertag zählen nicht mit

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung

Die 5 Ausbildungstage Vorbereitung heißt nicht, daß Du zu Hause bleiben kannst - dur darfst nur nicht am Arbeitsplatz beschäftigt (ausgebildet) werden, sondern bei der Anwesenheit brauchst Du nur Vorbereitung machen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der oder die Prüfungstage zählen nicht mit.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn man Dir 2 Ausbildungstage individuell gewähren möchte, dann müssten 3 Tage gemeinsame Vorbereitung durchgeführt werden; sollte es aber keine gemeinsame Vorbereitung geben, müssen 5 Ausbildungstage gewährt werden.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Beispiele aus Haufe Arbeitsrecht im TVAöD:

Die Auszubildenden werden vor der Prüfung an 2 Ausbildungstagen in einer Gruppe besonders zusammengefasst und führen dienststellenintern einen Vorbereitungskurs durch. Es besteht ein Freistellungsanspruch von weiteren 3 Ausbildungstagen.

Die Auszubildenden nehmen zur Prüfungsvorbereitung an einem 1-wöchigen Kurs an einer Akademie teil. Es besteht dennoch ein Freistellungsanspruch von 2 Ausbildungstagen.

Lgreenleaf  10.01.2024, 23:05

Wissen Sie auch, was mit der letzen Frage ist?

„Und noch eine Frage. Ist der Tag vor der Abschlussprüfung inbegriffen oder zusätzlich? Inbegriffen oder?“

Beispiel: Die Abschlussprüfung ist am Dienstag, ist man am Montag davor dann befreit und darf sich die Woche davor noch 5 Tage Urlaub nehmen oder nur noch 4?

Was passiert wenn ich die Prüfungen an drei Tagen verteilt habe? Also z.b am Freitag, Dienstag und Donnerstag? Habe ich die Tage dazwischen automatisch frei oder muss ich diese von meinen 5 Tagen abziehen, damit ich lernen kann?

Ich bedanke mich für eine Antwort!

0