Bezahlt das Jobcenter diese Wohnung oder ist die zu Teuer?


12.02.2022, 18:22

Ist für 2 Personen gedacht

3 Antworten

Wenn Anspruch auf Leistungen besteht, sind diese Kosten für 2 Personen auf jeden Fall angemessen.

Alleine die max. Grundmiete und die kalten Nebenkosten liegen für 2 Personen schon bei max. 487 Euro und dazu kommt noch der Abschlag für die Heizkosten.

Die Warmmiete von 465 Euro liegt ja schon unter der sogenannten Bruttokaltmiete, also Grundmiete und kalte Nebenkosten, ohne Abschlag für Heizkosten.

Ist der Stellplatz nicht Bestandteil des Mietvertrages, dann wird es sicher zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, wenn es um die Anerkennung und Zahlung der Kosten geht.

Diese Frage kann nur das zuständige Jobcenter zuverlässig und rechtssicher beantworten.

isomatte  13.02.2022, 06:42

Zumindest die Frage nach den evtl. zu hohen Kosten hätte man beantworten können, zumindest bei dieser Frage und Angabe des Wohnorts !

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