Bewerbung, Lebenslauf, darf ich im Lebenslauf lügen?

4 Antworten

Sowas kann auch später noch ein Grund für die fristlose Kündigung sein Beschönigung geht aber lügen nicht!

Wen man in dem Vorstellungsgespräch falsche angaben macht gilt auch da das selbe deswegen darf man da nicht Lügen bei den angaben was man kann bzw gemacht hat!

Lügen darf man bei den fragen sind sie schwanger ?

Wohlen sie demnächst kinder ?

Da das verbotene fragen für einen Arbeitgeber sind!

Wenn es rauskommt, ist es mindestens ein Kündigungsgrund, wenn nicht sogar eine Begründung für Schadensersatz an den Arbeitgeber.

Ich weiß nicht ob es dazu eine Verordnung oder so etwas gibt. Aber moralisch ist es nicht okay...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – bin bis 2025 schulpflichtig

Eigentlich ja aber wenn die nachprüfen dann hast du verkackt