Beurlaubung fürs Zeitung austragen?

3 Antworten

Schlicht und ergreifend - Du stellst einen Urlaubsantrag, denn auch Minijobber haben (Mindest-)Urlaubsanspruch nach BUrlG = bezahlt - 4 Wochen im Jahr.

huhu,

schreibst halt das du an dem Tag im Urlaub bist, hast Übrigens auch als Mini Jobber Anspruch auf Urlaub, normal solltest du das vor dem Urlaub buchen machen.

Grüße Anna

Beantragst halt Urlaub für diesen Tag, dies macht man eigentlich vorher und nicht nachher.

Ob dir der Urlaub genehmigt wird so kurzfristig ist fraglich.