betrieb fragen ob ich die Ausbildung erst 1 jahr später anfangen darf wegen schule?
wenn ich jetzt eine Ausbildungsplatz bekomme. ich aber durch meine jetzige schule falle also das bk2 nicht bestehe. kann ich dem betrieb fragen ob ich dass jahr wiederholen darf und erst dann 2023 mit der ausbildung starten darf.
würde dass gehen?
ich will kfz mechatroniker machen und es sind kleinbetriebe auf die ich mich berworben hab.
würde mich natürlich im september nochmal darauf bewerben wenn nötig
kennt sich da einer aus?
weil irgendwann wird mir dies zum verhängniss weil überall steht und muss ich erklären dass ich da durchgefallen bin und dann nehmen die mich erst recht nicht.
wenn es nicht geht. was würdet ihr machen, was auch zukunft hat. wiederholen oder ausbildung
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
3 Antworten
Wenn Du einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hast, spielt es keine Rolle ob du bestehst oder nicht.
Es sei denn im Vertrag steht, dass die Ausbildung an das Bestehen des Abschlusses geknüpft ist. Das ist aber eher unwahrscheinlich.
Ich habe viele Azubis geprüft die ihren Abschluss nicht geschafft hatten und in der Ausbildumg top waren.
ohne Fachhochschulreife kannst Du halt erstmal nicht direkt nach der Ausbildung studieren, falls dies eine Option für Dich wäre. Jedoch mit drei Jahren Berufserfahrung kannst du dennoch studieren. Studium für beruflich Qualifizierte.
Ok aber wenn ich den Betrieb wechseln will, dann ist es doch doof wenn ich bk2 nicht bestanden hab
Nach Deiner Ausbildung interessiert sich niemand für Deine Schulnoten oder den Abschluss. Wenn Du dich auf eine andere Stelle bewirbst zählt was du gerlent hast und was Du kannst.
Also ist es nicht schlimm wenn ich jetzt durchfallen, aber dafür eine gute Ausbildung mache
So ist es. Das ist wirklich nicht schlimm. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbilung ist der Start ins Berufsleben
würde dass gehen?
Prinzipiell geht das, ob der Betrieb da aber mitspielt ist die andere Frage.
Wenn du für die der perfekte Bewerber bist, geht das sicher. Aber ansonsten wirst du die gleichen Chancen haben wie jeder andere,
Therotisch ja alerdings muss der lehrvertag abgebrochen werden und ein neuer gemacht werden natürlich kann der betrieb auch nein sagen und dich vertarglich dazu verpflichten zu kommen
falls es einm ja ist würde ich denn neuen lehrvertarg gleichunterschreiben dann können sie sich später nicht mehr drücken
Ok, aber hab ich im späteren Leben Nachteile wenn ich des nicht bestehe