Berufsschulpflicht nach Ausbildungsabbruch?
Mein Sohn hat seine Verkäufer Lehre nach knapp 2 Monaten abgebrochen.
Nun ist die Frage ob er noch Berufsschulpflichtig ist bzw. wie Es weitergehen kann.
Die Fakten:
Alter 17
nach der Hauptschule 2 jährige Berufsfachschule Wirtschaft für ein Jahr besucht. Diese ohne Abschluss abgebrochen und die Lehre als Verkäufer begonnen. Diese nun ebenfalls nach 2 Monaten abgebrochen.
Bundesland: Baden-Württemberg
Er möchte nun seinen Realschulabschluss machen um Chancen auf bessere Ausbildungsplätze zu haben
Er könnte dafür entweder nochmal mit der Berufsfachschule Wirtschaft neu Anfangen - das möchte er aber nicht
Er könnte sich auch selbstständig auf den Abschluss vorbereiten und im Mai 2022 als Schulfremder die Prüfung ablegen. Das ist sein Plan und vom können her würde er das auch bestimmt hin bekommen.
Die Frage ist nun, darf er das überhaupt, oder muss er noch eine Schule besuchen? Ist nun die Berufsschulpflicht schon zu Ende (durch den Besuch des einen Jahres Berufsfachschule) oder nicht?
2 Antworten
Sieht schlecht aus, fürchte ich:
(1) Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet;
Steht im Schulgesetz BW §§77-81
Wenn der jetzt 17 ist, ist er noch bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig.
Er muss aber nur zwingend irgend eine Schule besuchen, das braucht keine Berufsschule zu sein. Er könnte sich für den MSA z.B. auch bei einem VHS-Kurs verbindlich anmelden, der täglich stattfindet. Damit genügt er der Pflicht, würde ich sagen. Auch eine Privatschule, z.B. in einem Internat, würde gelten.