Berufsschulpflicht nach Ausbildungsabbruch?

2 Antworten

Sieht schlecht aus, fürchte ich:

(1) Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet;

Steht im Schulgesetz BW §§77-81

Wenn der jetzt 17 ist, ist er noch bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig.

Er muss aber nur zwingend irgend eine Schule besuchen, das braucht keine Berufsschule zu sein. Er könnte sich für den MSA z.B. auch bei einem VHS-Kurs verbindlich anmelden, der täglich stattfindet. Damit genügt er der Pflicht, würde ich sagen. Auch eine Privatschule, z.B. in einem Internat, würde gelten.