berechtigter verweis?

3 Antworten

Nein, ich finde das nicht berechtigt. Ich weiß zwar nicht wie es heutzutage in den Schulen läuft, aber ich finde das deine Lehrerin doch sicherlich beweisen muss ob du lügst. Oder täusche ich mich da? Bei uns wurden wir nicht bestraft, wenn es keinen Beweis für eine Tat gegeben hat.

Habt ihr einen Vertrauenslehrer/in auf eurer Schule. Wenn ja, dann geh mal zu dieser Person. Vielleicht wird dir geholfen.


Gobi19552y827 
Fragesteller
 12.05.2023, 17:10

@Gordon313 vielen Dank für deine Antwort.Ich denke mal dass für sie der Beweis ist dass ich diesen Zettel geschrieben habe.Hätte ich sowie so nicht gemacht da ich ja vor 5.min gesagt habe dass er bei mir abgeschrieben hat (ich wusste auch nicht wie viel sie verstanden hat)Es war einfache eine fixe Idee die ich aufgeschrieben habe

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Der einzigen Person, der hier ein Schulverweis drohen könnte, ist die Lehrerin.

Interessant, dass Du Dich entschuldigt hast. Ich hätte da ganz anders reagiert:

Ich wäre nach dem Unterricht zu ihr gegangen und hätte ihr höflich die Gelegenheit gegeben sich bei mir zu entschuldigen und mir mein Heft wiederzugeben. In diesem Falle würde ich den Vorfall (Drohung, Bloßstellen durch Vorlesen des Zettels) wohlwollend "vergessen". Wäre sie darauf nicht eingegangen, hätte ich die Schulleitung und sogar die nächsthöhere Stelle über das Verhalten der Lehrerin informiert.

Das ist eine Straftat was der lehrer macht, du solltest zum direktor gehen mit deinen kumpel und es ihn erklären und wenn der direktor mit dir und deinen lehrer sprechen möchte hast du ehh mehr den vertrauen vom direktor . Der lehre sollte einen verweis bekommen und sich entschuldigen.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen