Bekomme ich Miethilfe bei Ausbildung?

6 Antworten

Verdienst du diese ca. 800 € laut Azubi Vertrag oder würdest du diese monatlich im 1 Lehrjahr auf dein Konto bekommen, dann also Netto und nicht Brutto wie auf deinem Vertrag ?

Würdest du also ca.800 € Netto aufs Konto bekommen und das deine duale Erstausbildung sein, dann könntest du nach deinem Auszug und mit Mietvertrag für eine kleine selber bewohnte Wohnung oder WG - Zimmer bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) stellen.

Dazu kannst du dir aus dem Internet schon einmal einen kostenlosen BAB - Rechner suchen, brauchst aber dafür das Einkommen deiner Eltern und dein eigenes auch.

Deine Eltern würden dir zwar in der Erstausbildung ggf.zum Unterhalt verpflichtet sein, sie müssen dir aber keinen Barunterhalt zahlen, wenn dein Auszug durch die Ausbildung oder andere schwerwiegende Gründe nicht notwendig wäre, es sei denn sie möchten das du ausziehst.

Aber selbst dann wäre noch nicht gesagt das sie dir etwas zahlen müssten, selbst wenn sie leistungsfähig sind.

Denn einem Azubi oder Student in eigener Wohnung / WG - stünden derzeit im Regelfall max.860 € an Unterhalt zu.

Ziehst du also bei den Eltern aus und kannst eine eigene Meldeadresse nachweisen, dann steht dir min.das Kindergeld von derzeit noch 204 €, ab 2021 dann min.219 € zu, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Könntest dann auch bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Abzweigung stellen, diesen findest du auch zum ausdrucken im Internet.

Auf diese 860 € würde dann das volle Kindergeld von 204 € angerechnet und deine Netto Vergütung bis im Regelfall pauschal 100 € Freibetrag für Aufwendungen wegen der Ausbildung auch, es blieben dann also immer noch um die 700 € Netto + 204 € Kindergeld = um die 900 €.

Damit würdest du dann über diesen 860 € liegen und deine Eltern würden im Regelfall dann aus der Unterhaltspflicht raus sein, auch wenn sie leistungsfähig wären, also genug anrechenbares bereinigtes Nettoeinkommen hätten.

Könntest dann wie gesagt nur versuchen noch etwas BAB - zu bekommen oder du machst deinen Nebenjob weiter, wenn dein Ausbildungsbetrieb nichts einzuwenden hat, was eigentlich kein Problem sein sollte, solange du nicht bei der Konkurrenz arbeitest oder dein Abschluss der Ausbildung dadurch in Gefahr wäre.

Du könntest dann also selbst mit etwas BAB - Anspruch monatlich bis zu 450 € Brutto = Netto dazuverdienen, ohne das es einen Einfluss auf dein BAB - haben würden.

Beim Kindergeld spielt das Einkommen schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze ganz abgeschafft.

Du solltest dir dann erst einmal etwas ansparen, wenn du das noch nicht gemacht hast, damit du dann für eine evtl.kleine angemessene Wohnung deine Kaution und erste Miete zahlen kannst und auch das nötigste an Ausstattung für die Wohnung anschaffen kannst.

Wenn du dann nämlich schon in deiner Wohnung oder WG - wohnen würdest, dann könnte selbst mit etwas BAB - zumindest theoretisch noch ein Anspruch auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) als Aufstockung vom Jobcenter bestehen.

Nur musst du da also unter 25 jähriges Kind entweder vorher alles per Antrag mit dem Jobcenter klären, also das ein Auszug bei den Eltern notwendig ist und die angemessen Kosten für die Wohnung und den Lebensunterhalt bewilligt werden oder du musst nachweisen das du deinen Bedarf nach dem SGB - ll aus eigenem Einkommen bestreiten kannst.

Du solltest also alleine schon aus Kostengründen bei der Suche nach einer kleinen Wohnung oder WG - Zimmer auf die Angemessenheit nach dem SGB - ll achten, da kommt es dann darauf an wo du wohnst.

Gibst du im Internet am besten einmal KDU - und den Namen deiner Stadt ein, da solltest du dann etwas finden, wenn nicht, kannst du es auch einmal mit Harald - Thome - örtliche - Richtlinien versuchen.

KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete

Wenn du aber zu deinen ca. 800 € Netto + 204 € Kindergeld auch noch angenommen 400 € Brutto = Netto an Nebeneinkommen erzielen würdest, dann hättest du sehr wahrscheinlich dann keinen ALG - 2 Anspruch mehr.

Angenommen du würdest angemessene 450 € für deine KDU - zahlen, dann kämen dann derzeit min.noch 432 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt dazu, dein Bedarf nach dem SGB - ll würde dann angenommen bei min. 882 € liegen.

Auf dein Brutto Erwerbseinkommen könntest du zwar nach § 11 b SGB - ll Freibeträge von zunächst 100 € Grundfreibetrag in Abzug bringen, ab 100 € - 1000 € Brutto weitere 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag, aber dann kämen bei min.insgesamt 1200 € Brutto max.300 € Freibetrag zusammen.

Mit deinen ca.800 € Netto Vergütung + angenommen 400 € Brutto = Netto durch den Nebenjob würdest du auf mehr als 1200 € Brutto kommen, aber du könntest nur diese max.300 € Freibetrag von ca.1200 € Netto gesamt in Abzug bringen, würdest dann immer noch etwa 900 € anrechenbares Erwerbseinkommen haben.

Du würdest dann also schon ohne deinem Kindergeld was dann zu 100 % auf die ca.900 € angerechnet würde über deinem angenommenen Bedarf von ca.882 € liegen.

Nein nichts davon steht dir zu außer Kindergeld und das ist viel zu knapp bis du alles an Bücher usw gekauft hast was ja auch teuer sein kann!

Keiner wird dir einfach Geld schenken dir steht damit Nichtmal Unterhalt zu !

Das leben ist kein Wunschkonzert wo man sich alles wünschen kann und andere es bezahlen !

Als beispiel wie dreist deine Forderung ist bei Alg2 gibt es 432 € was grade zum leben reicht und das allernötigste und Dan die miete für eine die eher noch unter 400€ ist!

Du wilst dein Geld behalten und andere sollen dich finanzieren das macht aber keiner !

Du bist nicht der/die Erste die Ausziehen will ohne zu wissen wie teuer das ist !

zb 3 Monatsmieten kaution

gez 35€ jeden monat

strom ca 70€

Monatsfahrkarze zb 100€

Lebenskosten ca 300€

= Erstmal 505€

Dan 1500€ für die Küche + Waschmaschine

+ Renovierungskosten macht man es selber -100€

Mit einer miete von 400€ bis du Dan monatlich bei 905€ und das restlich geld brauchst du für deine Ausbildung den auch da und dafür hat man immer mal wider kosten und auch extra kosten wen man zu einer ÜBL muss!

Warte lieber noch 1 Jahr und spare dir viel Geld an !

Deine Eltern müssen für nichts aufkommen wen du 800€ verdienst ist das mehr als der Unterhalt Satz ist ! Eine eigen Wohnung müssen sie dir nicht bezahlen!

So manchmal frage ich mich ob die meisten das denken verlernt haben wen sie eine eigen Wohnung wollen aber niemals vorher Geld dafür verdient und gespart haben!


Xaloo396 
Fragesteller
 28.05.2020, 23:48

Der erste Beitrag der hilft danke. Geld ansparen das weiß ich auf jedenfalls und was für Kosten aufkommen aber ja

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herakles3000  29.05.2020, 00:03
@Xaloo396

Das weist du nicht zb 2 Schulbücher + eine Zeichen platte ca 150€ + zirle 20€ usw.

Kopien für schul blätter usw. Weist du den auch wo Dan die 'ÜBL stad findet und ob deine Monatskarte Dan teurer wird ?

Oder Ob du nicht noch extra kosten in der Wohnung hast zb wen du gas selber bezahlen musst und zb eine Wartung der Gastherme oder extrem hohe Heizkosten weil da mit strom geheizt wird.

Geld für Freizeit bleibt nicht auch nicht für zb Internet usw.

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Das Jobcenter wird dir nichts zahlen, denn du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung weil du eine Ausbildung machst.

Wohngeld bekommen Azubis in der Regel auch nicht.

Dein Eltern sind ggf. unterhaltspflichtig, je nach Einkommen.

Ggf. käme BAB in Frage.

Außerdem muß es nicht gleich eine Wohnung sein. Für ein WG Zimmer müßte es reichen, wenn du nicht gerade in München wohnen willst.


Xaloo396 
Fragesteller
 28.05.2020, 22:40

Was ist wenn ich mir eine ein Zimmer Wohnung miete bekomme ich null hilfe von nirgendwo oder was

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maja0403  28.05.2020, 22:42
@Xaloo396

Wieso sollt der Staat deine Wohnung mit finanzieren? Du kannst bei deinen Eltern wohnen bleiben.

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Xaloo396 
Fragesteller
 28.05.2020, 22:43
@maja0403

Aber wie ist das bei Leuten die die Wohnung zur Hälfte bezahlt bekommen oder Leute die nicht arbeiten und die Wohnung bezahlt bekommen

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maja0403  28.05.2020, 22:46
@Xaloo396

Das sind dann Leute die keine Eltern mehr haben, die für sie Unterhalt leisten können.

Wer soll das denn alles zahlen, wenn jetzt jeder in deinem Alter ankommt und die Miete finanziert haben will? Dafür sind die Sozialsysteme nicht gedacht.

Man kann übrigens auch neben der Arbeit noch einen Nebenjob machen. Viele Studenten müssen auch arbeiten trotz Studium.

Also einfach mal die Ansprüche runter schrauben und nach WG Zimmer schauen.

Mal abgesehen vom Finanzierungsproblem wird dir kaum jemand eine Wohnung vermieten.

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Xaloo396 
Fragesteller
 28.05.2020, 23:10
@maja0403

Wenn ich neben der Ausbildung noch einen minijob 450€ hätte dann wäre es ja kein Problem aber bekomme ich irgendwie Probleme mit dem Staat oder wollen die mehr abziehen?

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maja0403  28.05.2020, 23:12
@Xaloo396

Was verstehst du unter abziehen? Ein Minijob ist in der Regel für dich abgabenfrei. Du solltest aber auf den Vertrag achten, damit du eine sichere einahmequelle hast und nciht z.B. immer nur nach Bedarf eingesetzt wirst. Das kann ins Auge gehen, weil du auf regelmäßige Einkünfte angewiesen bist.

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Xaloo396 
Fragesteller
 28.05.2020, 23:18
@maja0403

Ich habe ja jetzt einen minijob bei dem ich safe jeden Monat um die 400 bekomme und nur Wochenends da bin also da ists safe. Meinst du das würde reichen für eine kleine wohnung und auto

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maja0403  28.05.2020, 23:20
@Xaloo396

Jetzt kommt noch ein Auto dazu. Das hängt von deinen Ansprüchen ab. Ein Auto kann teuer werden.

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Nein, wenn du bei deinen Eltern wohnen kannst, bekommst du keine staatliche Hilfe,. Erstmal sind deine Eltern Unterhaltspflichtig

nur weil du das möchtest, gibt es keinen Grund für staatliche Unterstützung


Xaloo396 
Fragesteller
 28.05.2020, 22:37

Aber der Platz bei uns ist eng und ich bin volljährig ich kann ja schlecht mit 20 bei ihnen noch wohnen

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Lysandra13  28.05.2020, 22:38
@Xaloo396

Warum kannst du nicht bis 20 bei ihnen wohnen? Der Platz ist nicht enger als vorher..

du kannst dir ein wg Zimmer nehmen, das kannst du dir leisten

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Wicht678  28.05.2020, 22:41
@Xaloo396

warum nicht? Das machen doch fast alle Jugendlichen. Besonders die Abiturienten sind 20 und fangen dann an zu studieren, oft auch in Wohnortnähe.

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sender007  28.05.2020, 22:48
@Xaloo396

Du kannst problemlos bei deinen Eltern wohnen und ihnen anteilmäßig Geld für die Wohnung abgeben. Schließlich wohnst du ja da.

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Chiko135  28.05.2020, 22:49
@Xaloo396

Doch, das kannst du, denn während deiner Ausbildung sind deine Eltern noch für deinen Unterhalt zuständig und ein Arbeitsweg von bis zu 1 Stunde pro Fahrt wird als zumutbar angesehen. Wenn ein Ausbildungsplatz zu weit weg ist, kann man ggfs. BAB (Bundesausbildungsbeihilfe) beantragen, wenn die Eltern den Unterhalt nicht bestreiten können. Allerdings wird auch dein Einkommen angerechnet und da bist du mit 800 € ja schon gut dabei.

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DaKaBo  28.05.2020, 22:52
@Xaloo396

Warum nicht...?

Ich war knapp 20, als ich Abi gemacht habe, knapp 23, als ich mein erstes eigenes Geld verdient habe. Und da bin ich ausgezogen. Als ich es mir leisten konnte.

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800 plus KG sind rund 1000€, was willst du denn noch ? Wenn dir das nicht reicht frag deine Eltern, Oma, Opa, Tante .... von anderer Stelle gibts nix für dich.