Bekomme ich den praktischen Teil vom Fachabi durch ein Jahr Heimatschutz oder generell durch die Bundeswehr?

1 Antwort

Eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung wird auf das Praktikum im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet. In einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz sowie im freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG abgeleistete Zeiten von weniger als einem Jahr werden auf die Dauer des Praktikums im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet. Diese Anrechnungsmöglichkeit gilt ausdrücklich auch für den sieben Monate dauernden freiwilligen Grundwehrdienst im Heimatschutz nach § 58b SG. Nicht anrechenbar sind die Zeiten, die nach dem freiwilligen Grundwehrdienst im Heimatschutz nach § 58b SG im Status einer bzw. eines Reservedienstleistenden im Heimatschutz absolviert werden. Über die Anrechnung entscheidet die Schule, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt hat. Rein schulische Ausbildungszeiten an Ergänzungsschulen können grundsätzlich nicht für den Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife herangezogen werden.

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