Behindertenwerkstatt?

6 Antworten

Ja, beispielsweise als Betreuer oder Ausbilder.

Laura24043 
Fragesteller
 13.02.2021, 14:15

Ich meine als betreute?

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Die Voraussetzung für einen Platz in einer wfbm ist das man dauerhaft voll Erwerbsgemindert ist. Das heißt das man unter üblichen Bedingungen nicht länger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Dauerhaft heißt das sich das in absehbarer Zeit nicht ändern wird.

Ansonsten könnte man höchstens als Betreuer oder so da Arbeiten.

Denke nicht, hätte ich zumindest noch nie gehört. Die Arbeit in solchen Werkstätten ist ja auch so gestaltet, dass sie von Menschen mit Behinderung bewerkstelligt werden kann, Menschen ohne Behinderung haben da dann eigentlich nichts zu suchen.

Geht ja bei dem Konzept auch darum, dass sie in ihrem Tempo arbeiten können, ohne von der Hektik oder Struktur in "normalen" Betrieben gestört zu werden. Da würde es ja dann keinen Sinn geben, wenn jemand ohne Behinderung die Arbeit sehr viel schneller macht, weil es ja genau darum NICHT geht.

Ja, Menschen ohne Behinderung oder geistige Einschränkungen können dort als Betreuer arbeiten.

Irgendjemand muss die Gruppen ja leiten und die Menschen mit Behinderung betreuen, bei denen die mehr Hilfe brauchen auch entsprechend unterstützen (egal ob bei der Arbeit oder z.B. der Pflege).

Zudem gibt es je nach Angeboten der Werkstatt auch im entsprechenden Bereich geschulte Produktionshelfer in der Montage, Küche, Werkstatt, Wäscherei, ... die zusätzlich unterstützen. Also in einer Holzwerkstatt einen Handwerker, mindestens einen Koch der die fachliche Aufsicht in der Küche hat usw.

Zudem gibt es dort auch oft ein paar FSJler und welche die gerade den praktische Teil z.B. der Heilerzieher (heißt das noch so?) Ausbildung machen.

Natürlich, wobei normal manchmal mit h geschrieben wird.

Nicht jede körperliche, geistige oder Sinnesbehinderung ist von Außen sofort sichtbar.

WfBMs, Werkstätten für behinderte Menschen sind auch Einrichtungen beruflicher Rehabilitation.

Sie sind somit auch für Menschen die noch nicht oder noch nicht wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten können.