Begleitetes fahren ohne Führerschein?
Ich habe eine Frage, also ich habe von ein neues Gesetz gehört das man mit einer Genehmigung vom Straßenverkehrsamt wenn man in der Fahrschule angemeldet ist und der Beifahrer einen Führerschein hat im öffentlichen Straßenverkehr fahren üben darf, stimmt das?
2 Antworten
In Deutschland? Nein. Sowas war nie im Gespräch.
Aber in der Schweiz bekommen Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung einen Lernfahrausweis, mit dem sie unter Aufsicht eines normalen privaten Beifahrers (ü23, Führerschein seit >3 Jahren) im normalen Straßenverkehr üben dürfen. Und da gibts die (nicht mehr ganz so neue) Neuerung, dass diese Übungszeit nicht mehr mindestens 12 Monate lang sein muss, sondern man auch früher zur Fahrprüfung gehen kann, wenn man sich bereit fühlt.
Man sollte von Zeit zu Zeit daran denken, dass deutschsprachige Informationen sich nicht zwangsweise auf Deutschland beziehen ;)
Nein.
Es gilt nach wie vor §22 (4) S. 6 FEV.