Befreiung von der Berufsschule?

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Grundsätzlich kann der Ausbildungsbetrieb eine gewisse Zahl an Tagen eine Befreiung von der Berufsschule beantragen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.

  • Das wird aber nicht genehmigt, wenn Personalmangel im Betrieb vorliegt.

Das wäre z. B. möglich, wenn im Rahmen der Ausbildung Ausbildungsinhalte vermittelt werden, die an keinem anderen Tag möglich sind.

z. B. habe ich unsere Azubi befreien lassen, weil wir eine Fortbildungsveranstalung durchgeführt haben, wobei die Azubi, im Rahmen der Berufsausbildung, als Projektaufgabe die weitgehende verwaltungstechnische Planung, Betreuung der Anmeldungen, Raumanmietung, Catering etc. übernommen hat und an diesem Berufsschultag auch die Betreuung vor Ort vornehmen sollte - hier diente die Anwesenheit an diesem Tag auch, aus arbeitspädagogischer Sicht, als Erfolgskontrolle für die Azubi, daß ihre "Projektarbeit" auch den gewünschten Erfolg bei den Teilnehmern hatte - eine weitere Befreiung habe ich erhalten, weil wir an einem Berufsschultag eine interne Fortbildungsmaßnahme hatten, wobei auch Inhalte eine wesentliche Rolle spielten, die für die Azubi von Bedeutung waren).

Man muß solche Befreiungsanträge vernünftig begründen (Stichworte: der Ausbildung dienend und/oder arbeitspädagogische Gründe).


Smutje42 
Fragesteller
 03.09.2021, 18:29

Vielen Dank für diese umfangreiche Auskunft 🙏🏼

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Grund ist, weil zu wenig Personal auf Arbeit ist.

Ein/e Auszubildende/r ist zum Lernen da - aber sicherlich nicht um fehlendes Personal zu ersetzen.

Ich hätte als Lehrkraft für so etwas keinerlei Verständnis.

§ 9 (1) JArbSchG: Der Betrieb muss den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht freistellen.

Insofern kann der Betrieb bei der Schule zwar eine Beurlaubung beantragen, aber nicht erzwingen.

Azubis sind nicht dazu da, personelle Engpässe im Betrieb aufzufangen.

Das ist kein Grund um den berufsschulbesuch zu vermeiden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen