Babyplanung- Beschäftigungsverbot - Elterngeld?

2 Antworten

bei reiner Büroarbeit ist ein Beschäftigungsverbot unnötig und auch kaum begründbar. Also kannst du erstmal weiter arbeiten gehen. Wenn es Probleme mit deinem Befinden gibt, lass dich krank schreiben. Du bekommst dann normale Lohnfortzahlung.

Es gibt natürlich auch Berufe mit zwingend sofortigem BV wie z.B. die Assistentin im Röntgenbereich etc. Aber auch da muss der Betrieb prüfen, ob sie nicht statt dessen z.B. bei der Terminvergabe ausserhalb des Strahlenbereiches arbeiten kann. Nur wenn das nicht geht kommt es auch hier zum BV.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – viele Jahre in diesem Bereich tätig
Nala0711 
Fragesteller
 14.09.2023, 17:00

Ich bin aktuell noch nicht schwanger, würde aber gern den „was wäre wenn-Fall“ abgeklärt haben.. Ich weiss, dass ich rein durch meinen Job kein BV bekomme, es gibt jedoch auch Risikoschwangerschaften etc.. Würde gern einfach nur die Berechnung des Elterngeldes haben.. Ob vom Mutterschaftslohn oder vom normalen Lohn ausgegangen wird, sollte es zum BV kommen

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weisserMann04  14.09.2023, 19:20
@Nala0711

ich schicke ständig Schwangere tätigkeitsbedingt ins Beschäftigungsverbot. Die dürfen dann sogar während des tätigkeitsbezogenen BV in anderen Bereichen für andere AG zusätzlich arbeiten (geringfüfigig z.B.) solange die Aspekte des Beschäftigungsverbotes beachtet werden. Dann haben sie vor Entbindung ein höheres Gesamtnetto und mehr Elterngeld.

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„Mutterschaftslohn“ gibt es nicht.

Während der Mutterschutzfrist bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse plus gegebenenfalls Arbeitgeber-Zuschuss.

Außerhalb der Mutterschutzfrist bekommst du in einem Beschäftigungsverbot Mutterschutzlohn.

Für die Berechnung des Elterngelds zählt das Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt. 

Während eines Beschäftigungsverbots zahlt dein Arbeitgeber weiterhin dein „normales Gehalt“. So ändert sich also dein Einkommen vor der Geburt nicht durch das Beschäftigungsverbot. Deshalb ändert sich auch die Höhe des Elterngeldes nicht.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Nala0711 
Fragesteller
 14.09.2023, 17:40

Vielen lieben Dank für deine Antwort! Ich lese überall etwas von einem Berechnungszeitraum von 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft - sollte es zum BV kommen.. Was ist dann damit gemeint?

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isebise50  14.09.2023, 17:43
@Nala0711

Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsels oder einem (teilweise oder vollständigen) Beschäftigungsverbotes gilt der Grundsatz, dass du während der Schwangerschaft finanziell nicht schlechter behandelt wirst als bei einer Weiterbeschäftigung ohne mutterschutzrechtliche Schutzmaßnahmen.

Als Mutterschutzlohn im BV wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.

Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist nach § 21 Abs. 4 MuSchG das geänderte Arbeitsentgelt wie folgt maßgelblich:

  • für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
  • ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.

Wenn hier ein versierter Personaler unterwegs ist und ich mit meinem Verständnis der Rechtslage falsch liege, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

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Nala0711 
Fragesteller
 14.09.2023, 17:52
@isebise50

heißt, ich kann damit rechenen, dass ich im fall der fälle meinen Lohn so fortgezahlt bekomme, wie wenn kein BV besteht. Weniger Geld als „vorher“ ist also nicht möglich

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