B17 und 125 ccm führerschein zusammen?

4 Antworten

Das geht. Das habe ich auch gemacht. Du sparst ne Menge Geld, wenn du die beiden zusammen machst.

LG eyrehead2k17

xXHerzAssXx 
Fragesteller
 26.08.2017, 15:55

Danke für die Hilfe

LG xXHerzassXx

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Hallo xXHerzAssXx,

die Fahrerlaubnisklasse A1 die Dich zum Führen von Leichtkrafträdern, sprich Kraftrad mit max. 11 kw und max 125 cm³ berechtigt, kannst Du bereits ab 16 erwerben. Die Fahrerlaubnisklasse B im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 kannst Du erst mit 17 erwerben.

  • jeweils 6 Monate vor erreichen des jeweiligen Mindestalters kannst Du Dich bei der Fahrschule anmelden
  • jeweils 3 Monate vor erreichen des jeweiligen Mindestalters darfst Du die theoretische Prüfung ablegen
  • jeweils 1 Monat vor erreichen des jeweiligen Mindestalters darfst Du die praktische Prüfung ablegen.

Wenn Du die Fahrerlaubnis der Klasse A1 nicht sofort haben willst, kannst Du warten bis Du 16,5 bist und Dich dann zusammen für die Fahrerlaubnisklasse B im Rahmen des begleiteten Fahrens und A1 anmelden.

Aber das einziges was Du Dir ersparst ist, dass Du doppelt den theoretischen Unterricht und die theoretische Prüfung absolvieren musst. An Fahrstunden wirst Du nichts sparen.

Im Gegenteil, eventl. würdest Du sogar die ein oder andere Fahrstunde für die Fahrerlaubnisklasse B sparen, wenn Du schon mit der 125´er selbstständig einige Monate gefahren bist bevor Du mit dem praktischen Unterricht für die Klasse B beginnst. Immerhin weißt Du dann schon sehr genau wie man sich im Stadtverkehr richtig verhalten muss.

An den Pflichtstunden, ändert sich aber so oder so nichts.

Meiner persönlichen Ansicht nach, heben sich die Vor.- und Nachteile einer gleichzeitigen Anmeldung für A1 und BF17 gegeneinander auf.

Aber grundsätzlich ist es (wonach Du ja letztendlich gefragt hast) möglich sich gemeinsam für A1 und BF17 anzumelden.

Schöne Grüße
TheGrow

BF17 Kindererlaubnisschein mit Überwachung zu fahren  und A1 Hilfsmofaschein den 125er sind nicht mehr wie Hilfsmofas Leichtkrafträder keine MOTORRÄDER , Motorrad ab A2 mit 18 eher nicht .

Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen.

Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden. 

Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. 

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Das Mindestalter für die Erteilung einer
Fahrberechtigung beträgt:
15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung
16 Jahre für die Klassen AM, A1,L und T
17 Jahre für Begleitetes Fahren mit B, BE
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE,C1 und C1E usw.

du kannst mit 15.5 den a1 anfangen, mit 15.5 den bf17 und mit 17.5 den B und A2 schein.

also entweder wartest du bis 16.5 und machst dann bf17 und a1 zusammen(kannst dann aber erst mit 18.5 den a2 schein machen als erweiterung) oder du wartest bis 17.5 und machst B und a2 zusammen.