Azubi Zeiten für Prüfung nicht angerechnet?
Hallo,
mein Sohn hatte kürzlich Prüfungssimaltion im Elektrohandwerk.
Diese fand am Freitag ab Mittag bis ca. 18:15 Uhr und am Samstag 08:00-ca. 12:30 Uhr statt.
Die Firma meines Sohnes möchte die Zeiten nicht erstatten, da es sich um Privatzeit handele.
Zudem musste mein Sohn an dem Freitag ab 06:00 Uhr im Betrieb arbeiten und danach an der Prüfung teilnehmen.
Damit ist die maximal zulässige Arbeitszeit massiv überschritten.
Ist es richtig, wie der Betrieb behauptet, dass es sich um Privatzeit handelt?
Es handelt sich um Schleswig Holstein
Danke
1 Antwort
Wer hat die Prüfungsvorbereitung angesetzt und bewertet? War das die Berufsschule? Wurde der Charakter vorher schon eindeutig kommuniziert? Wenn das vorher ganz klar als Angebot kommuniziert wird, als freiwillige Zusatzleistung sozusagen, dann ist das einzuschätzen wie freiwilliges Lernen in einer Nachhilfesituation.
Falls das Überstunden sind, sind die auch möglich, weil es sich hier um eine Ausbildungssituation handelt.
Grundsätzlich finde ich es gut, wie realistisch dein Sohn auf die Prüfung vorbereitet wird.
Das war eine Prüfungssimulation die in der Berufsschule stattgefunden hat. Wer ist denn Veranstalter dieser Simulation gewesen? Wahrscheinlich die Berufsschule
Ja, aber Schulzeiten gelten doch als Arbeitszeit.
Du hast mir immer noch nicht gesagt wer der Veranstalter war und ob die Freiwilligkeit vorher klar kommuniziert wurde.
Ich finde diese Aktion der Berufsschule oder der IHK insgesamt ziemlich gut, ich finde es auch okay wenn man dafür seine eigene Freizeit verwendet. Man muss eben für den Abschluss auch mal in der Freizeit lernen
Nein, es wurde nicht kommuniziert. Und, es war keine Freiwillige Veranstaltung. Die Prüfungssimulation wurde von Der HWK organisiert. Meinst du, es könnte eine freiwillige Geschichte gewesen sein, und man hat es einfach nur nicht kommuniziert?
Die Stunden bekommt er ja nicht gutgeschrieben. Es heißt, das ist deine Privatzeit. Den Prüfungstermin hat ihm der Betrieb am Donnerstag davor mitgeteilt, und ihn dann noch um 06:00 Uhr auf der Arbeit antanzen lassen.