Auzahlung eines Erbes in Bar/Barscheck möglich?

2 Antworten

Gesetzlich spricht nichts dagegen. Aber du hast keinen Rechtsanspruch darauf und wirst mit diesem Verlangen vermutlich scheitern.

Denn warum sollte ein Testamentsvollstrecker das tun? Auf die Bank gehen, einen Packen Geldscheine holen, einen Barscheck ausstellen, Übergabe nachweisbar abwicklen.

Die Sache wird mit der Bitte um Angabe deines IBAN enden.

Kommt drauf an, wer auszahlt. Die Bank wird das mit Sicherheit lieber als Überweisung machen, höchstens noch per Barscheck was aber nur möglich ist, wenn es eine Filialbank ist.

Ist ein Erbverwalter eingesetzt, der ebenfalls zu den Erben gehört, so wird dieser auf deine Wünsche eingehen und dir das Geld gegen Quittung in Bar geben.

Ist ein Externer Erbverwalter eingesetzt, so wird dieser ebenfalls lieber den Weg der Überweisung wählen, damit ales sauber ist und ihn von den Erben niemand anschließend angreifen kann.