Hänger: Ist möglich, dann brauchst du aber Führerschein, Auto das den Hänger zieht, Hänger der für Autotransport geeignet ist.
Und natürlich alles zueinandr passend ;)
Abschleppen ist nicht erlaubt. Das darf man nur bei einer Panne und nur bis zur nächsten Werkstatt (Achtung! Auch hier niemals Autobahn nutzen, wenn das Auto auf der Autobahn liegen bleibt, nächste Ausfahrt raus)
Rote Kennzeichen: gibt es nur noch für Händler. Wenn du also nicht zufällig jemanden kennst, der dir welche leihen kann, dann kannst du die gleich wieder vergessen.
Beste Möglichkeit, wenn das Auto fahrtauglich ist: Kurzzeitkennzeichen. Die gelten 5 Tage (oder 3? bin mir nicht ganz sicher...). Du bekommst sie bei der Zulassungsstelle. Kosten sind hier: etwa 30€ für die Schilder + ein bisschen Gebühren (glaube so 20€) und Versicherung. Versicherung wird wenn du das Auto anschließend auch dort anmeldest nur den normalen Tagessatz berechnen. Wenn nicht, dann kostet das etwa 70€ extra, je nach Versicherung.
Wo stehst das, daß man ein Auto nicht 400 km schleppen darf?
rechtliche Quellenangabe.
Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Ist die Entfernung zu groß, muss das Kfz verladen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen