Auto kaufen ohne vorher Probefahrt usw?

6 Antworten

Und wir alle wissen ja, daß die Gebrauchtwagenhändler die vertrauenswürdigsten Menschen auf der Erde sind, gleich nach dem Papst. Noch niemals nie nicht hat ein Gebrauchtwagenhändler gelogen, getäuscht, getrickst oder jemanden über den Tisch gezogen. Immer nur die Wahrheit gesagt, und stets das Wohl des Kunden im Auge gehabt. Bis zur reinen Selbstaufgabe.

Amen.

Du hast das Auto nicht real gesehen und keine Probefahrt gemacht. Daher kannst du auch nicht beurteilen, ob das Auto was taugt.

Grundsätzlich würde ich davon die Finger lassen.

Servus,

das bedeutet, dass du das Auto von den Daten, der Optik und vom Preis her gut findest. Richtig?

Aber du kennst die Fahreigenschaften nicht. Du kennst auch nicht sämtliche Kratzer oder Macken, da du dich nicht vom Zustand persönlich überzeugen kannst.

Lass die Finger davon. Das Auto wirst du auch noch woanders kaufen können.

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Suzuki GSX-R 750 K1)

Aus meiner Sicht ist das ein seriöser Händler.

Das heißt: Alle Fahrzeugmängel sollten wahrheitsgemäß angegeben sein und man sollte also keine bösen Überraschungen erleben.

Wann soll den bezahlt werden? Lässt sich nicht die Vereinbarung treffen, dass du nur dann bezahlst, wenn du den im Kaufvertrag beschrieben Zustand überprüfen konntest?

Natürlich schützt dich das nicht davor, dass du dir den Wagen anders vorgestellt haben könntest. Auch dafür ist ja eine Probefahrt sehr nützlich. Nicht nur um Mängel auszuschließen, sondern auch um festzustellen, ob das Fahrzeug wirklich das richtige für einen ist.

Zum Thema "Der hat ja TÜV". Das ist ja gut,wenn er den bekommt. Den TÜV interessiert aber nur, ob der Wagen verkehrssicher ist. Und längst nicht jeder Schaden ist dafür relevant.

Zum Thema "Der hat auch ein Jahr Garantie". Ja die hat er dann und die kann auch nützlichs ein. Aber die meisten Garantien decken nicht alles ab. Ich hatte mal einen Garantiefall. Schaden etwa 800 €. Die Garantie hätte davon 400 € übernommen, weil nicht alle Teile und Arbeiten zum Beheben des Fehlers abgedeckt waren. Da der Wagen noch recht wenig Laufleistung hatte, hatte der Hersteller die Differenz aus Kulanz übernommen.

Ich denke nicht, dass du über den Tisch gezogen wirst. Aber wenn dann doch nicht alles so ist, wie du es erwartest, könntest du dich ziemlich ärgern.

Wie wäre es damit: Organisiere mit dem Händler einen Termin vor Ort mit der Option den Wagen direkt mit Zulassung mitzunehmen. Fahr mit Zug hin. Schau dir den an und mach ne Probefahrt.
Gefällt er dir: Kaufen, Bezahlen, Kurzzeitkennzeichen/Überführungskenzeichen ran und ab nach Hause. So kannst du dein neues Eigentum auch gleich ausgiebig auf der Heimfahrt genießen.
Gefällt er dir nicht: Tschüss sagen, in Zug setzen, ab nach Hause und sich freuen, dass man sich den doch erst noch angeschaut hatte.

"...genau diese 14 Tage wo ich dann nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten kann."

Wie kommst du darauf, dass du 14 Tage Rücktrittsrecht hast?