Auto gefahren trotz Führerscheinentzug, kontrollieren Sie mich mehr?

7 Antworten

Versicherungsschutz ist weg, Auto wird ggf. sichergestellt, Bußgeld und Du bekommst eine längere Sperre für den Führerschein. Wenn Du öfter erwischt wirst, bekommst schlimmstenfalls eine Haftstrafe.

Florendil  08.08.2021, 01:21

Bestenfalls*

(Für die allgemeinheit)

3

Der Gesetzgeber hat ein wirksames Instrument geschaffen, um dich dabei zu unterstützen, künftig nicht mehr ohne Fahrerlaubnis zu fahren.

Wenn du während eiens Fahrverbots fährst, kann dein Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, ebenso wenn du zweimal innerhalb von drei Jahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wirst. Dein Auto wird also zwangsversteigert.

§21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder (...)
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
(...)
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Hi, fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Zwar sind ein Jahr Haft die Maximalstrafe, es wird beim 1. Mal erwischt aber eher auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Falls Du mal vorhast, die Erteilung der Fahrerlaubnis neu zu beantragen, könntest Du das dann auch für lange Zeit vergessen.

Strafen für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis:

Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.

In den Bau muss man dann nicht, da eine Freiheitsstrafe sehr unwahrscheinlich ist - sofern du nur einstweilen keine GÜLTIGE Fahrerlaubnis hast.

Solltest du jedoch erwischt werden, droht dir eine Geldstrafe. In dem Falle ist diese sogar Sicher.

Ob du immer nüchtern bist, wage ich zu bezweifeln oder wie sind wir sonst zu solch einem Alkoholpegel gekommen?

"Diese Weinbrandbohnen aber auch ;-)..."

Bester Gruß