Auto Blinker?

4 Antworten

Grundsätzlich erst mal nicht. Ein Leuchtmittel am Fahrzeug muss immer ein E-Prüfzeichen aufweisen. Das wird das erste Problem sein. Dann verträgt nicht jede Fahrzeugelektronik LED-Leuchtmittel.

Bei einem hochwertigen Teil wirst du dennoch nicht unbedingt Probleme bekommen, solange nichts passiert und niemand so genau hinschaut! Es bleibt aber unzulässig und kann im Ernstfall zu (teuren) Konsequenzen führen! Sollte man sich also immer gut überlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Serviceberater in Kfz-Werkstatt

Magnabelartor 
Fragesteller
 20.03.2022, 15:14

Die LED Birne muss ja bestimmte Voraussetzungen erfüllen soweit ich weiß. Sowas wie Farbton und blink rate

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Catfish1980  20.03.2022, 15:23
@Magnabelartor

Das kommt dazu. Aber auch wenn das gegeben ist, wird das LED-Leuchtmittel dadurch nicht legal. Dazu bedarf es eines E-Prüfzeichens!

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Magnabelartor 
Fragesteller
 20.03.2022, 15:58
@Catfish1980

Verstehe kann man sowas beantragen für das teil und lohnt sich das geldtechnisch

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Catfish1980  20.03.2022, 16:16
@Magnabelartor

Nein, das kann nur der Hersteller des Teils. Und das Lohnt sich für die meisten kostentechnisch nicht.

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Von einem Experten bestätigt

Nein, sowas darfst Du nicht, weil deine Leuchten mit anderen Leuchtmitteln zugelassen wurden. Damit dürfte die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

Die müssen für das Fahrzeug amtlich zugelassen sein.

Wenn die LEDs hinsichtlich Luminanz, Farbton und Helligkeit der 21-Watt-Glühlampe entsprechen, darfst Du das.


T3Fahrer  20.03.2022, 14:30

Sicherlich nicht.

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Magnabelartor 
Fragesteller
 20.03.2022, 15:13

Also ich habe nachgeguckt und da steht halt dass das erlaubt ist wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind so wie Du gesagt hattest Farbton und dass die halt normal blinken

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