ausziehen mit 16, finanzierung?

3 Antworten

Für den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder sind grundsätzlich die Eltern verantwortlich!

Der Wunsch, eine eigene Wohnung beziehen zu wollen rechtfertigt den Bezug von Sozialleistungen nicht.

Da du mit 16 Jahren nur eingeschränkt geschäftsfähig bist, müsste deine Mutter den Mietvertrag als Hauptmieterin mit dem Vermieter schließen. Sie könnte dir die Wohnung als Untermieter überlassen.

Das von dir erwähnte Einkommen beträgt 930,- EUR, zzgl. Kindergeld.

Wie berechnet man das Existenzminimum?

Für die Berechnung wird das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) herangezogen. Im Jahr 2021 steht einer alleinstehenden Person ein sozialhilferechtlicher Regelsatz von 446 Euro im Monat zu.

https://schuldnerberatung-schulz.de/existenzminimum/

Auf dieser Berechnungsgrundlage blieben dir vom Einkommen, abzüglich des Regelsatzes (446,- EUR), 484,- EUR zzgl. Kindergeld für die Miete übrig.

Das heißt: Auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen erfüllt wären, wäre eine Bewilligung eher unwahrscheinlich.

Gut zu wissen:

Privatvergnügen muss auch privat finanziert werden.

Ist das Zusammenleben mit deiner Mutter aus anderen Gründen für dich nicht mehr zumutbar und du deshalb ausziehen willst, muss du dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.

Das Jugendamt wird dir zwar keine eigene Wohnung beschaffen, aber nach eingehender Prüfung der Wohnverhältnisse den Umzug in eine Wohngruppe befürworten.

Viel Erfolg!

Nein, du bekommst keine Unterstützung vom Jugendamt.

Deine Eltern wären für die finanzielle Unterstützung zuständig. Da die das nicht können/wollen musst du weiterhin zuhause wohnen.

ch bin 16. Ich mache ein freiwilliges soziales jahr (halbes Jahr hab verkürzt) in einem altenheim. Dort verdiene ich 476€. Nebenbei gehe ich noch arbeiten(minijob). Dort verdiene ich 454€. Ich möchte ausziehen, ich habe die einverständnis von meiner mutter. 

na dann zieh aus. deine Mutter muss eh den Mietvertrag unterschreiben und sie muss dein Leben komplett finanzieren. Unter 18 ist sie komplett finanziell für dich zuständig

Sie ist aber nicht in der lage mir unterhalt zu zahlen, mein Kindergeld gibt sie mir aber.

sorry aber dann musst du zu Hause weiter wohnen oder dir einen Vollzeitjob suchen.

ch wollte fragen ob ich vom Amt (Jugendamt ect.) unterstützung bekommen würde ??weil so reicht das geld ja nicht für alles 

nur wenn Kindeswohl gefährdet ist - und das ist es ja bei dir scheinbar nicht.