Ausziehen aus dem Elternhaus (duales studium)?

4 Antworten

Wenn die Hochschule weiter entfernt ist, darfst du ganz legal ausziehen, ob deine Eltern das wollen oder nicht

Da es vermutlich deine erste Ausbildung ist, müssten deine Eltern dich dann auch unterstützen bzw. BaföG beantragen, wenn die Eltern es finanziell nicht schaffen

Ansonsten einfach mal Googlen, ist je nach Ort unterschiedlich, was da so verlangt wird und natürlich ist es auch davon abhängig, wie du generell so lebst

ilikemustangs 
Fragesteller
 11.06.2018, 22:56

30km entfernt, ausbildungsplatz so 60km (auch 30km von der Hochschule)

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Hi,

wenn du über 18 bist, kannst du wohnen wo du willst.

Und ja, natürlich kann man woanders wohnend überleben, tun zig andere Tausend Dualstudierende ja auch. Ob es dazu für eine Kleinstwohnung reicht, kommt auf den Markt an. Ich konnte mir nur ein WG-Zimmer leisten, für eine eigene Wohnung braucht man meist noch eine Küche, Möbel, Elektrogeräte (Waschmaschine etc.), für das man auch erstmal Geld braucht.

Also ich hatte im Studium zwischen 600-650€ monatlich, 275€ Miete im Studentenwohnheim oder WG-Zimmer. Strom sind alleinewohnend vielleicht 20-30€ (kommt auf deinen Verbrauch an), für Essen sollte man mind. 200€ pro Monat rechnen, Kleidung kann man auch schon für 30€ im Monat haben.

Wenn deine Eltern dich körperlich hindern wollen, such die Freunde, die dir helfen. Im schlimmsten Fall könnte man immernoch die Polizei rufen.

ilikemustangs 
Fragesteller
 11.06.2018, 23:23

ok dankeschön, das hilft mir weiter :) ich hoffe ich schaff das

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Solange du volljährig bist, darfst du ohne wenn und aber ausziehen, natürlich solang du es finanzieren kannst.
Lass dir da von deinen Eltern nix vormachen - und stell gleich dann noch einen Abzweigungsantrag für dein Kindergeld, dass du dann selbst bekommen kannst.
Aber beachte - deine Eltern sind dir sonst finanziell nichts schuldig.

Was die Kosten für deine Verpflegung usw angeht, das musst du leider selbst schätzen können.

ilikemustangs 
Fragesteller
 11.06.2018, 23:25

ok dankeschön. :) ich hoffe, ich schaffe es

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hargon  12.06.2018, 00:38

Das ist so nicht richtig, es besteht weiterhin eine Unterhaltsplicht während der Erstausbildung.

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Penel0pe  12.06.2018, 01:13
@hargon

Hm... ja stimmt.

Aber in dem Fall ist es schwierig, da die Eltern ihren 'Unterhalt' auch eben in Form von Naturalien (Wohnung usw.) 'zahlen' können - auch wenn das Kind volljährig ist.

Selbst wenn du das mit deinen Eltern abklären kannst und ausziehen darfst usw. dann wird dein Gehalt und das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet.

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hargon  12.06.2018, 01:44
@Penel0pe

Das ist richtig, allerdings kann man durchaus eine Unterhaltspflicht begründen in dem Fall. schließlich ist die Arbeitsstelle tatsächlich weit entfernt und das Gehalt nur dürftig. Eine eigene Wohnung/WG macht entsprechend Sinn

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WAS würden Deine Eltern machen?

Wenn Du erwachsen bist, kannst Du ausziehen. Welches Geld hättest Du denn zur Verfügung?

ilikemustangs 
Fragesteller
 11.06.2018, 23:24

mich physisch am ausziehen hindern. würde ich ihnen zutrauen. 1000€ brutto

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beangato  11.06.2018, 23:27
@ilikemustangs

Ok ;)

Damit kannst Du Dir eine kleine Wohnung oder ein WG - Zimmer leisten. Das Kindergeld kannst Ddu nacch Auszug ebenfalls bekommen.

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ilikemustangs 
Fragesteller
 12.06.2018, 00:16

wirklich? das wäre spitzenmäßig, wenn ich eine kleine wohnung bekommen würde :) wie organisiere ich dann küche, waschmaschine und so?

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ilikemustangs 
Fragesteller
 12.06.2018, 09:11

ok. wie viel geld brauch ich denn so für geschirr und anderes zeug das man braucht? und wie würde ich nen umzug organisieren wenn meine eltern eben nicht 30km fahren und mich nicht ausziehen lassen wollen?

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ilikemustangs 
Fragesteller
 12.06.2018, 14:30

ähm kurze frage, was darf ich denn mitnehmen? meine eltern haben nämlich verboten, tisch, regal, matratze oder ähnliches wegzunehmen

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