Ausversehen Schwarzgefahren welche Strafen drohen mir?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die 60 € sind das erhöhte Beförderungsentgeld. Eine Anzeige gibt es selten sofort, meist, wenn man dreimal er wischt wird. Oder frech wird und die Polizei geholt werden muss auch gleich,

Heißt bezahlen wenn du über 18 bist und beim nächsten Mal daran denken.

Aber wieso drückt er bei den anderen ein Auge zu, bei dir aber nicht. Du gehörst ja auch zu der Klasse. Hatten Sie Dauerkarten, die sie nicht dabei hatten ?

Als Tipp an euren Lehrer/in. Bei uns bekamen je nach Schüleranzahl drei oder vier Kinder den Job die Fahrkarten für alle abzustempeln, damit so etwas gerade nicht passiert. Meist welche, die das kennen.

WhosNotz 
Fragesteller
 01.07.2021, 20:48

Naja ich saß mit einem Freund in einem anderen Abteil und die Lehrer haben es erst zu spät bemerkt. Bei den anderen haben sie es noch verhindern können.

LG

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MarSusMar  01.07.2021, 20:48
@WhosNotz

Ok aber wie schon jemand schrieb unter achtzehn müsst ihr nicht zahlen.

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DerCaveman  02.07.2021, 01:42
@MarSusMar

Das ist natuerlich richtig. Allerdings sollte man noch darauf hinweisen, dass die Verkehrsbetriebe mit hoher Wahrscheinlichkeit Strafanzeige erstatten werden, wenn der Minderjaehrige die Zahlung des erhoehten Befoerderungsentgelts unter Hinweis auf die mangelnde Geschaeftsfaehigkeit verweigert.

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Bist du minderjährig?

Dann musst du gar nichts zahlen. Folge dem Link des Community-Experten, deine Eltern sollen sich da gegenüber dem Verkehrsbetrieb auf die Hinterbeine stellen und auf das Präzedenzurteil verweisen.

WhosNotz 
Fragesteller
 01.07.2021, 20:51

Hey Dea,

Jup ich bin Minderjährig. Danke für die Hilfe!

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Denke das du den Betrag zahlen musst und weiter nix. Wenn es öfter vorkommt sieht es schon anders aus.

Der Vorsatz für das "Erschleichen von Leistungen" liegt nicht vor. Strafrechtlich wird nichts passieren.

Es bliebe bei der zivilrechtlich Vertragsstrafe von 60 €. Zumindest, wenn du volljährig bist.

Bist du minderjährig, lies unbedingt hier weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Moorhuhn68  01.07.2021, 19:47

Aber eine Frage: der minderjährige kann praktisch also nicht bestraft werden. Darf ein Kontrolleur ihn denn anweisen auszusteigen? Wenn nicht, würden ja viele Eltern ihren Kindern gar keine Fahrkarten kaufen, wenn eh nichts passiert?

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RobertLiebling  01.07.2021, 19:51
@Moorhuhn68

In diesem Fall wären wir aber beim Vorsatz. Und da man mit 14 Jahren strafmündig ist, könnte dies dann durchaus strafrechtliche Folgen zeitigen.

Im vorliegenden Fall besteht auch kein Grund, den Minderjährigen aus dem Zug zu verweisen. Er hatte ja ein Ticket, nur eben kein entwertetes.

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OnePerson19  01.07.2021, 19:53
@Moorhuhn68

Natürlich darf er ihn Rausschmeißen, das Hausrecht haben sie auch gegenüber Minderjährigen.

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Moorhuhn68  01.07.2021, 20:04
@RobertLiebling

Aber wenn der Jugendliche zwar bewusst ohne Ticket fährt, aber keines kaufen kann, weil er kein Geld hat? Ein Schüler zum Beispiel, der von den Eltern weder Geld für die Fahrkarte noch Taschengeld bekommt?

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außer den 60 € musst du nichts zahlen.