Ausbildungszeit als Praktikum anrechnen lassen?
Hallo zusammen,
leider musste ich aus persönlichen Gründen (und die habe ich, das könnt ihr glauben) meine Ausbildung abbrechen (zum 31.12.14). Es handelt sich um eine Ausbildung zum Industriekaufmann, die ich im September 2013 begonnen habe. Da ich leider "nur" über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfüge, benötige ich ein mind. 6-Monatiges Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung um an einer FH studieren zu können.
Habe bereits mit meinem Ausbildungsunternehmen gesprochen, sie wären bereit mir alles auszuhändigen was ich brauche, wenn ich die Zeit, die ich nun schon in der Ausbildung absolviert habe als ein solches Praktikum anrechnen lassen könnte.
Meine Frage(n) nun: Ist das überhaupt möglich? Und wenn ja, wo muss ich mich melden um das abzuklären? Bei der Schule, an der ich mein Fach-Abi absolviert habe? Bei der IHK? Habe echt keine Ahnung an wen ich mich da wenden muss.
Vorab vielen Dank für Eure Antworten!
Viele Grüße
5 Antworten
In NRW gilt eine abgrochene mindestens 12-monatige Berufsausbildung als fachpraktischer Teil der FHR, wenn regelmässiger Berufsschulunterricht nachgewiesen werden kann. Die FHR und Berufsausbildung muss nicht zwingend aus NRW stammen.
Also ist meine FHR eine Schrödingers FHR weil es Bundeslandabhänig ist ob es nun eine vollwertige FHR ist oder nicht
da du an die FH willst und die die bescheinigung haben möchte, musst du dich an die FH wenden- die werden dir dort sagen, ob das geht und wie die bescheinigung auszusehen hat.
@SimonG30
Bin in ner ähnlichen Situation, das was du sagst hab ich versucht, der Oberstufenleiter meiner alten Schule meinte die wären dafür nicht zuständig und ich solle mich an die FH wenden, das Problem ist ich will mich bei gar keiner FH bewerben sondern einfach nur, dass meine Fachhochschulreife allgemein als ganze Fachhochschulreife gilt und nicht nur aus dem schulischen Teil besteht wenn ich mich ganz allgemein irgendwo bewerbe.
Und wenn ja, wo muss ich mich melden um das abzuklären? Bei der Schule, an der ich mein Fach-Abi absolviert habe?
Ob eine abgebrochene Ausbildung als gelenktes Praktikum für die Fachhochschulreife anerkannt wird, muss die Schule entscheiden, die das Zeugnis zur FH-Reife ausstellt. Also die Schule, wo Du den schulischen Teil der FH-Reife erworben hast.
Das einjährige gelenkte Praktikum als praktischer Teil der Fachhochschulreife
Wenn Sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen oder langjährige Berufspraxis gesammelt haben, müssen Sie ein einjähriges oder halbjähriges Praktikum absolvieren, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Sie müssen ein einjähriges gelenktes Praktikum absolvieren, wenn:
Sie nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschule erreicht haben
Sie den zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule (FOS 11 und 12) am Berufskolleg besuchen. Dann müssen Sie während der 11. Klasse ein einjähriges fachbezogenes Praktikum belegen.
Wenn Sie einen Bildungsgang der zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs besuchen, müssen Sie ein halbjähriges einschlägiges Praktikum absolvieren. Ziel des gelenkten Praktikums
Das gelenkte Praktikum soll auf das Berufsleben vorbereiten, die Berufsauswahl absichern oder Orientierung bei der Entscheidung für ein Studium bieten. Deshalb sollte das Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife nur in einem Betrieb durchgeführt werden, der zur Ausbildung im entsprechenden Beruf berechtigt ist und in dem die beruflich angestrebten Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt werden können.
Das Praktikum muss ohne Unterbrechung durchgeführt werden – ein Zusammenrechnen verschiedener Tätigkeiten aus unterschiedlichen Zeiträumen ist für den Erwerb des praktischen Teils der Fachhochschulreife nicht zulässig.
Die Suche nach einem Praktikum obliegt den Schülerinnen und Schülern, die Schulen können aber Hilfestellung geben.
Regelung des gelenkten Praktikums
Einjährige Praktika, die zum Erwerb des praktischen Teils der Fachhochschulreife führen, sind in der Praktikums-Ausbildungsordnung geregelt. Damit das Praktikum tatsächlich als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt wird, müssen Sie den mit der Ausbildungsstelle abgeschlossenen Praktikantenvertrag in ein Praktikantenverzeichnis eintragen lassen. Die zuständigen Stellen prüfen dann, ob die Ausbildungsstelle den Ablauf des Praktikums nach den inhaltlichen Bestimmungen der Praktikumsordnung erlaubt.
Können bereits absolvierte Tätigkeiten auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden?
Bereits absolvierte praktische Tätigkeiten können auf Grundlage einer Einzelfallprüfung auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dazu zählen Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst sowie freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Auch nicht-abgeschlossene Berufsausbildungen nach Landes- und Bundesrecht und Kindererziehungszeiten können so angerechnet werden. Ausgenommen sind jedoch Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I.