Ausbildung/Berufschule/Islam/Freitagsgebet

2 Antworten

Ausnahmen gibt es nur ganz wenige, um am Gemeinschaftsgebet nicht teilnehmen zu müssen. Krankheit und Behinderung sind befreit von der Teilnahme. Wohnen in ländlichen Gebieten, wenn die Moschee zu weit entfernt liegt. Für Reisende und für Pfleger von Kranken. Wenn der Weg Gefahren mit sich bringt (Angst um Leib und Leben), Überfälle, Kriege usw. 

Heute macht sich ein Teil der Muslime die Verpflichtung zum Freitagsgebet sehr einfach. Sie begründen dies mit der Lage der heutigen Zeit. „Muslime in einen Nicht-Islamischen Land brauchen nicht zum Freitagsgebet gehen, oder der Arbeitsplatz lässt die Teilnahme nicht zu, oder die Schule geht über die Gebetszeit hinaus." Dies ist keine Rechtfertigung das Freitagsgebet nicht in der Moschee zu verrichten. Auch Muslime in "Nichtislamischen Ländern" sind zur Teilnahme am Freitagsgebet verpflichtet, wenn die Voraussetzung dazu gegeben sind.

In der Auslegung des Quran und den Aussprüchen des Propheten Muhammed (s.s.a.) kamen die Gelehrten der damaligen Zeit zu folgenden Schluß:

Ein Muslim sollte in einem Land leben, in dem die Gebote des Islams herrschen. Lebt ein Muslim in einem Land, in dem die islamischen Gebot nicht herrschen, so ist es ihn gestattet dort zu leben, solange er in seinen religiösen Ausübung nicht behindert wird. Lebt jedoch ein Muslim in einen Land, das ihn Unterdrück und die Ausübung der Gebote verbietet, so ist er verpflichtet das Land zu verlassen. Im Grabe werden die beiden Engel Munkert und Nakir den Muslim fragen: War die Erde nicht groß genug? (Sure 2)

Ein Muslim sollte demnach bestrebt sein in einen islamischen Land zu leben. Als islamisches Land zählt solches, wo die Gebote Allahs die ER seinen Propheten übermittelte, praktiziert werden. Das Problem der Muslime ist nur, in der heutigen Zeit gibt es keinen solchen Staat! Es gibt zwar genug Staaten die eine islamische Bewölkung haben, aber sie werden nicht nach der Scharia (islamisches Gesetz) regiert. So gibt es islamische Länder die Teils mehr, oder die anderen Teils weniger, islamische Gebote in ihren Land anwenden, aber eben nur soviel, wie es die Regierungssysteme für angenehm betrachten. Daher stellt sich die Frage, in welchen Land soll der Muslim auswandern?

Die Muslime hier in Deutschland können dank Grundgesetz, auch wenn einige Politiker das Grundgesetz nach ihrem Vorstellung auslegen, ihren Glauben leben. Da es diesen Idealstaat nach dem Vorbilde des Propheten Muhammed nicht gibt, können sie hier in Deutschland leben. Und daher zählen dann die aufgezählten Einwende nicht: "Wir sind hier nicht in einem islamischen Staat."

Wenn der Muslim vorgibt, er kann kein  Freitagsgebet,  und schon gar nicht die täglichen Gebete nachkommen wegen den Lebensgewohnheiten des Landes, so ist er verpflichtet auszuwandern. Da es aber seine eigene Entscheidung ist, nicht an den Freitagsgebet teilzunehmen, kann man dem System  auch nicht die Schuld geben. Keiner hindert den Muslim daran, solche Arbeit aufzunehmen, die es ihn möglich am Freitagsgebet teilzunehmen.

Da die Verpflichtung zur Teilnahme am Freitagsgebet schon mit der Pubertät anfängt, müssen auch muslimische Schulkinder daran teilnehmen. Der Schulbesuch ist in Deutschland Pflicht. Da aber die Religionsfreiheit darüber steht, sind die Schulbehörden Verpflichtet den Muslim, der daran Teilnehmen möchtet, von Schulbesuch für die Zeit des Gebetes zu befreien. Es ist also alles nur eine Frage des Einsetzen für die religiösen Gebote.

Besserwisser65  20.04.2015, 10:42

Also: Antrag auf Schulbefreiung stellen - sich auf die Religionsausübung berufen... und alle versäumten Unterrichtsinhalte selbstständig bis zur nächsten Schulstunde nachholen! - Im schlimmsten Fall musst du Beruf und Schule wechseln, damit du am Unterricht teilnehmen kannst.

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Miramar1234  20.04.2015, 11:07
@Besserwisser65

Bei solchen fundamentalen Antworten muss man sich nicht wundern wenn IS/ Al Quaida/ Boko Haram und ähnliche selbsternanten Gotteskrieger den archaischen Scharia-Staat ausrufen! Du darfst dann die mit den abgehackten Fingern unterhalten und pflegen.Oder biste dazu etwa nicht bereit? So wie die selbsternannten Gutmenschen die alle hier aufnehmen wollen?

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BTS10  20.04.2015, 17:36

Ein Muslim sollte in einem Land leben, in dem die Gebote des Islams herrschen. Lebt ein Muslim in einem Land, in dem die islamischen Gebot nicht herrschen, so ist es ihn gestattet dort zu leben, solange er in seinen religiösen Ausübung nicht behindert wird. Lebt jedoch ein Muslim in einen Land, das ihn Unterdrück und die Ausübung der Gebote verbietet, so ist er verpflichtet das Land zu verlassen.

Ist diese Auslegung des Korans definitiv korrekt?

Wenn ja, haben wir in Deutschland ja auch noch ein islamisches Mittel uns das Salafisten-Gesindel vom Hals zu schaffen.

Danke

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Klaraaha  20.04.2015, 21:52
@BTS10

Pech gehabt.. Allah ist ein großer Listenschmied. Er hat erlaubt an den Fleischtrögen der Ungläubigen zu hängen, solange man sie bekämpft und sie missioniert. Für alle Salafistenprediger eine gute Ausrede um sich bei den Kuffern ein schönes sorgenfreies Leben zu machen. 

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Yunus18 
Fragesteller
 21.04.2015, 06:15

Unterdrückt werde ich ja nicht also ich darf mein glauben ausleben aber die Schule unterdrückt mich. Im Grundgesetz Artikel 4: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Ich werde mal schauen was ich machn kann danke nochmal an alle für die Antworten.

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Miramar1234  21.04.2015, 12:37
@Yunus18

Du verkennst,das es eine Interpretationsfrage ist.Gemeint durch die Allierten war,das jegliche christliche /jüdische Religion,auch Sekten! und Atheismus gelebt werden darf ,bzw.nicht verboten oder eingeschränkt wird.Heute liest man,jegliche Religion! und das war nicht gemeint,dies beweist schon das nichtvorhandensein von Muslimen(Promillewerte unberücksichtigt!) in den Jahren bis 1949.

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Klaraaha  21.04.2015, 18:49
@Miramar1234

Religionsfreiheit gab es doch schon lange vor unserer heutigen Verfassung. Hat doch nichts mit den Allierten zu tun.Die protestantischen Franzosen sind z.B. nach Preußen ausgewandert, weil ihre Religion in Frankreich verboten war. Ansonsten hast du recht, denn es geht nur darum dass jeder eine x-beliebige Religion ausüben darf. Man darf aber nicht den Arbeitgeber betrügen, der eine Ausbildungsvergütung bezahlt und der Azubi dann einen Teil des Unterrichts mit beten verbringt. Er wird nicht fürs Beten bezahlt sondern eben für seine Ausbildung oder danach für seine Arbeit im Betrieb. Zum Beten gibt es Pausen oder Feierabend.

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Miramar1234  22.04.2015, 11:54
@Klaraaha

Ja klar,und aus der Hugenottenverfolgung heraus,wurde gar nicht der Versuch unternommen,Ausführungsbestimmungen oder Einschränkungen zu machen.Muslime waren kein Thema,und als es Thema wurde hat man gepennt.Und wenn man zu lange pennt,gelle,das Ergebnis erleben wir ja ,nun auch hier!

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Da gibt es mehrere Auffassungen die Koranspezifisch auslegbar und möglich sind:Du befindest Dich auf Reisen in nicht islamischem Gebiet.Also respektierst Du die Gegebenheiten hier.Wenn es dir sehr wichtig ist,die fünf Gebete zu verrichten,so hängst Du die Einheiten,die Du versäumt hast einfach an das nächste Gebet,Abend oder Nachtgebet an.Du sollst etwas tun,musst dies aber nicht tun,wenn Du unrein bist,bzw.darfst es gar nicht,oder Du bist zur Arbeit so eingesetzt,das Du Deine Pflichten vernachlässigen würdest,wenn Du betest.Historisches Beispiel,Du kannst Dich nicht reinigen vor dem Gebet oder bist bei der Ernte,die ansonsten verderben würde.Toleranz und Achtung andersgläubiger ist das höchste Gut im Islam!