Ausbildung kündigen vor Ausbildungsbeginn?

5 Antworten

könnte ich den noch absagen

Ja, kannst Du.

weil ich hab eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Das glaube ich nicht.

Im Ausbildungsverhältnis hat man i.d.R. eine Probezeit von einem bis zu vier Monaten. Ausnahmen gibt es bei Pflegeberufen. Hier dauert die Probezeit sechs Monate, wenn kein anderslautender Tarifvertrag gilt.

Während der Probezeit einer Ausbildung können Azubi und AG jederzeit ohne Angabe von Gründen nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz fristlos kündigen.

Es wird in Deinem Ausbildungsvertrag vermutlich keinen Zusatz geben, dass eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung ausgeschlossen ist. Das würde keinen Sinn machen, wenn ein Azubi am ersten Ausbildungstag in den Betrieb kommt, dem AG die Kündigung in die Hand drückt und geht.

Hallo,

da du noch nicht angefangen hast und dich in der Probezeit befindest kann der Vertrag vor Anfang oder in der vereinbarten Probezeit schriftlich gekündigt werden. Ich würde das an Deiner Stelle ziemlich zügig machen, da die Leute ja auch bescheid wissen müssen wegen der Planung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht
Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Die Kündigung vor Ausbildungsbeginn ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht geregelt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage aber dahingehend entschieden, dass ein Berufsausbildungsvertrag bereits vor Beginn ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden kann.

Quelle: https://www.ihk.de/niederbayern/bildung-und-qualifikation/ausbildung/informationen-fuer-azubis/kuendigung-von-ausbildungsverhaeltnissen-3473526

Ja du kannst kündigen, da du dich in der Probezeit befindest.

die ausbildung beginnt zum 1.9. somit gelten deine vertragsbestimmungen auch erst ab dem 1.9. vorher nicht. auch nicht die kündigungsfrist

Hexle2  25.08.2023, 08:28

So ein Unsinn.

Selbstverständlich gelten die Vertragsbestimmungen ab Unterzeichnung von beiden Seiten.

Wenn Du mal den Job wechseln willst, beim AG kündigst um z.B. fünf Wochen später einen neuen Job zu beginnen möchte ich Dich mal erleben, wenn der neue AG Dir sagt dass Du keinen neuen Job hast weil dieser erst später beginnt und der Arbeitsvertrag deshalb nicht gilt.

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hi584  25.08.2023, 08:36
@Hexle2

was ein bullshit - der vertrag gilt ab vertragsbeginn, nicht ab unterzeichnung. egal ob ausbildungsvertrag oder arbeitsvertrag. dein vergleich mit nem jobwechsel hinkt - wenn ich meinen job kündige, kündige ich ja den laufenden arbeitsvertrag, da muss ich mich natürlich an die vertragsbestimmungen halten. wenn ich aber einen neuen vertrag abschließe, der z.b. ab dem 1.9 beginnt, bin ich erst ab dem 1.9 an diese vertragsbedingungen gebunden. eben weil unterzeichnung nicht vertragsbeginn ist. vorher kann ich einfach vom vertrag zurück treten

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Hexle2  25.08.2023, 08:45
@hi584

vorher kann ich einfach vom vertrag zurück treten

Man muss fristgerecht, im Ausbildungsverhältnis fristlos kündigen und nicht "zurücktreten"

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hi584  25.08.2023, 08:48
@Hexle2

du sagst doch grade selber "vorher kann ich einfach vom vertarg zurück treten"

wenn das ausbildungsverhältnis begonnen hat natürlich nicht. vorher schon - bekomme das in meinem beruf oft genug mit wie azubis vor antritt n rückzieher machen

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Familiengerd  25.08.2023, 13:27

Das ist völliger Unsinn, was Du in Deiner Antwort und Deinen Kommetnaren schreibst!

du sagst doch grade selber "vorher kann ich einfach vom vertarg zurück treten"

Nein!

Hexle2 hat Deine falsche b(!) Aussage zitiert, aber die Kennzeichnung als Zitat vergessen

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