Ausbildung durch Selbstständigkeit nachholen?

1 Antwort

Die Zulassung zu dieser Externenprüfung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Das wichtigste Kriterium dabei ist, dass du mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit des jeweiligen Berufs als Berufserfahrung nachweisen kannst und dass diese Berufserfahrung möglichst auch die gleichen Themen und Aufgabenbereiche wie die Ausbildung enthielt.

Um das vorab für dich grob zu checken, schau dir die Ausbildungsverordnung des Berufs an, in dem du die Prüfung ablegen möchtest. In dieser Ausbildungsverordnung steht alles drin, was in den drei Jahren erlernt werden muss und wie die Abschlussprüfung aufgebaut ist.

Wenn du denkst, dass es passen könnte, stell einen Antrag bei der zuständigen Kammer. Bei kaufmännischen Berufen ist das in der Regel die IHK. Dort wird dann geprüft, ob alles passt und wenn ja, erhältst du die Prüfungszulassung.

Bedenke aber, dass du für diese Prüfung den Stoff auch so draufhaben musst, wie er für die Prüfung verlangt wird! Wenn du für dich in deinem Unternehmen hier und da andere Wege gefunden hast, ist das letztendlich egal. Die Punkte bekommst du nur für die Antworten, die dem entsprechen, was Lehrplan und Ausbildungsverordnung vorsehen! Du musst also auch unbedingt Bücher und andere Lernunterlagen des angestrebten Berufs durchackern. Und am besten mit alten Prüfungen der Vorjahre lernen, um ein gutes Gefühl dafür zu bekommen, was die IHK wie fragt und wissen will.