Sind hier vieleicht Leute von der IHK oder Lehrer von der Berufsschule, die mir mehr dazu sagen können?

2 Antworten

Ich bin Prüferin bei der IHK.

Es gibt keine feste Grenze und es ist jedes mal (!) eine Einzelfallentscheidung. Zu diesen Einzelfallentscheidungen kommt es ab ca. 10-15% Fehlzeiten während der gesamten Ausbildungszeit. Das entspricht bei einer 3jährigen Ausbildung ungefähr 60 Arbeitstagen, also um die 12 Wochen im Verlauf der gesamten Ausbildung.

Bei dieser Entscheidung geht es nicht darum, wieso die Person so viel gefehlt hat. Die Frage, die dabei beantwortet werden muss, ist, ob trotz dieser Fehlzeiten das Ausbildungsziel erreicht werden konnte. Wenn anzunehmen ist, dass das nicht der Fall ist, wird die Person nicht zur planmäßigen Prüfung zugelassen. Dadurch erhält diese Person das halbe Jahr mehr Zeit, um in dieser Zeit das Ausbildungsziel zu erreichen.

Es ist also keine Strafe für Fehlzeiten, sondern einfach nur das Aufrechterhalten gewisser Mindeststandards bei den Berufsabschlüssen, damit diese Abschlüsse auch weiterhin ihren Wert und ihre Aussagekraft beibehalten. Nicht mehr und nicht weniger.


Sarah20711 
Fragesteller
 07.05.2023, 19:47

Und wie findet die IHK heraus, ob man trotz hoher Fehlzeiten alles notwendige trotzdem erlernt hat und man dennoch dazu in der Lage ist, die Prüfung zu bestehen?

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Onaxer  07.05.2023, 20:12
@Sarah20711

Dazu müsstest Du nur die Antworten lesen.

Für diese […] erwartet die IHK Stellungnahmen mit einer aktuellen Leistungsbeurteilung von Betrieb, Berufsschule. Auf dieser Grundlage prüft die Handelskammer in jedem Einzelfall, ob die geforderte berufliche Handlungsfähigkeit trotz der Fehlzeiten erreicht worden ist.

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Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung geht die Handelskammer bis zu einer Abwesenheit von 10% von einer Geringfügigkeit aus […] Für die Berechnung [wird] von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen. Die Anmeldung zur Prüfung [ist] nach 2,5 Jahren Ausbildungszeit, sodass bei einer dreijährigen Ausbildung 10% entsprechend 55 Fehltage […] toleriert werden. Wird die Abwesenheitsgrenze […] überschritten, erfolgt [….]eine  Einzelfallprüfung Für diese […] erwartet die IHK Stellungnahmen mit einer aktuellen Leistungsbeurteilung von Betrieb, Berufsschule. Auf dieser Grundlage prüft die Handelskammer in jedem Einzelfall, ob die geforderte berufliche Handlungsfähigkeit trotz der Fehlzeiten erreicht worden ist.

Am Beispiel IHK Bremen