Sind hier vieleicht Leute von der IHK oder Lehrer von der Berufsschule, die mir mehr dazu sagen können?
Also am besten wäre, wenn hier jemand ist der sich damit mega gut auskennt , jemand von der IHK oder Lehrer aus einer Berufsschule weil mir wurden jetzt schon viele unterschiedliche Dinge gesagt und ich weiß nicht wie es wirklich ist.
Undzwar zum Thema Fehlzeiten in der Ausbildung. Gibt es da eine Grenze , wie oft man da krank sein darf , bis man nicht mehr für eine Prüfung zugelassen wird ?
Und wenn es da eine Regel gibt, wie streng wird darauf geschaut? Wenn man z.B. höchstens 44 Tage krank sein darf , man aber sagen wir man 53 Tage krank war, wird man dann auch nicht mehr zugelassen?
Wie ist das geregt , wenn man z.B. 10 Tage krank war wegen eines Arbeits Unfalls, wird das mit berechnet oder wird da eine Ausnahme gemacht dass das nicht mehr zu der fehlzeit gehört?
Hab jetzt schon so viele verschiedene Varianten gehört . Auch das mit dieser 10% Regel , die einen machen es mit dieser 10% Regel, die anderen sagen da gibt es kein Gesetz weshalb man da dann eher danach schaut ob der Azubi die Prüfung schaffend könnte und nicht danach wie oft der gefehlt hat, denn auch jemand der immer da war kann durch die Prüfung fallen
2 Antworten
Ich bin Prüferin bei der IHK.
Es gibt keine feste Grenze und es ist jedes mal (!) eine Einzelfallentscheidung. Zu diesen Einzelfallentscheidungen kommt es ab ca. 10-15% Fehlzeiten während der gesamten Ausbildungszeit. Das entspricht bei einer 3jährigen Ausbildung ungefähr 60 Arbeitstagen, also um die 12 Wochen im Verlauf der gesamten Ausbildung.
Bei dieser Entscheidung geht es nicht darum, wieso die Person so viel gefehlt hat. Die Frage, die dabei beantwortet werden muss, ist, ob trotz dieser Fehlzeiten das Ausbildungsziel erreicht werden konnte. Wenn anzunehmen ist, dass das nicht der Fall ist, wird die Person nicht zur planmäßigen Prüfung zugelassen. Dadurch erhält diese Person das halbe Jahr mehr Zeit, um in dieser Zeit das Ausbildungsziel zu erreichen.
Es ist also keine Strafe für Fehlzeiten, sondern einfach nur das Aufrechterhalten gewisser Mindeststandards bei den Berufsabschlüssen, damit diese Abschlüsse auch weiterhin ihren Wert und ihre Aussagekraft beibehalten. Nicht mehr und nicht weniger.
Dazu müsstest Du nur die Antworten lesen.
Für diese […] erwartet die IHK Stellungnahmen mit einer aktuellen Leistungsbeurteilung von Betrieb, Berufsschule. Auf dieser Grundlage prüft die Handelskammer in jedem Einzelfall, ob die geforderte berufliche Handlungsfähigkeit trotz der Fehlzeiten erreicht worden ist.
Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung geht die Handelskammer bis zu einer Abwesenheit von 10% von einer Geringfügigkeit aus […] Für die Berechnung [wird] von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen. Die Anmeldung zur Prüfung [ist] nach 2,5 Jahren Ausbildungszeit, sodass bei einer dreijährigen Ausbildung 10% entsprechend 55 Fehltage […] toleriert werden. Wird die Abwesenheitsgrenze […] überschritten, erfolgt [….]eine Einzelfallprüfung . Für diese […] erwartet die IHK Stellungnahmen mit einer aktuellen Leistungsbeurteilung von Betrieb, Berufsschule. Auf dieser Grundlage prüft die Handelskammer in jedem Einzelfall, ob die geforderte berufliche Handlungsfähigkeit trotz der Fehlzeiten erreicht worden ist.
Am Beispiel IHK Bremen
Und wie findet die IHK heraus, ob man trotz hoher Fehlzeiten alles notwendige trotzdem erlernt hat und man dennoch dazu in der Lage ist, die Prüfung zu bestehen?