Ausbildung bestanden was dann?

7 Antworten

Hallo,

bei erfolgteich bestandener Prüfung endet die Ausbildung mit diesem Tag. Man erhält eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung, die man dem Arbeitgeber vorliegt.

Bei nicht erfolgreicher prüfung endet die Ausbildung am 31.8. Der Azubi hat das Recht, beim bisherigen Arbeitgeber eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächsten Prüfung zu beantragen. Der Arbeitgeber darf nicht ablehnen.

Man kann sich einen anderen Ausbildungsbetzrieb für die Zeit ab 1.9. suchen. Das wird aber wegen der nicht bestandenen Prüfung ggf. nicht einfach.

Wenn man sich mit dem bisherigen Ausbildungsbetrieb verbindlich einigt (Aufhebungsvertrag), kann man die Ausbildung auch mit dem Tag der nicht bestandenen Prüfung beenden.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sobald du die Bestätigung bekommen hast, dass du bestanden hast, ist dein Arbeitsvertrag beendet. Danach kann entschieden werden, ob du von deinem Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung bekommst und sie dich weiterhin als festen Mitarbeiter beschäftigen wollen oder nicht. Wenn die dich nicht weiter beschäftigen wollen, musst du dir einen anderen Betrieb suchen. Hast du nicht bestanden, dann musst du in die Nachprüfung. Manchmal kann der Arbeitgeber dich für die Zeit noch aufnehmen. Das müsstest du allerdings mit dem Betrieb dann klären.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sobald du die Bestätigung hast das du bestanden hast ist dein Ausbildungsvertrag beendet.

Wenn du nicht bestanden hast muss dich dein Ausbildungsbetrieb auf deinen Wunsch hin bis zur nächsten Prüfung weiter beschäftigen, das ist normalerweise ein halbes Jahr.

Ob du so spät noch den Betrieb wechseln kannst wird dir deine zuständige Kammer sagen. Die muss da ja eh ihre Zustimmung geben. Ob das Sinn macht so spät zu wechseln ist eine ganz andere Sache.

der Ausbildungsvertrag ist mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnis beendet; obwohl der AV ein weiterreichendes Datum hat.

gehst nach Bekanntgabe weiter zur Arbeit hast einen unbefristeten AV. Das Prüfungsergebnis ist dem Chef mitzuteilen

bei NIchtbestehen kannst deinen Chef auffordern den Vertrag bis zur nächsten Prüfung aufrecht zu erhalten.

Mit Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses ist deine Ausbildung beendet, d.h. auch vor dem 31.08., wenn du davor deine Ergebnisse weißt.

Bestehst du nicht ist dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet dich ein weiteres halbes Jahr als Azubi zu behalten, sodass du danach deine Prüfung erneut ablegen kannst.

DerHans  18.02.2020, 09:51

Du kannst nach Absprache mit der Kammer auch in einem anderen Betrieb die Ausbildung fortsetzen. Dann zahlst du aber die zweite Prüfungsgebühr wahrscheinlich selbst.

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