Ausbildung abschließen?
Hallo wenn man im 2. Lehrjahr ist und man die Ausbildung abbrechen will und man sich mit dem Chef einigt das der vertag von beiden Seiten aufgelöst wird aber man noch keine 18. ist in einem Bundesland wo bis 18 die Schulpflicht besteht. Wie sieht es aus mit Arbeitslosen Geld und sollte man einen Beruf finden muss man trotzdem erst bis 18 zur Schule oder entfällt die Schulpflicht wenn man einen normalen Job findet und keine Ausbildung?
3 Antworten
Du willst dich doch ernsthaft nicht dein ganzes Leben lang von Arbeitslosengeld am Leben erhalten. U18 musst du entweder zur Schule gehen, Ausbildung machen oder Arbeiten gehen. Arbeitslosengeld kannst du knicken. Außerdem würde ich, wenn ich du wäre, die Lehre fertigmachen. Vor allem, weil du im zweiten Jahr bist.
du musst bis zum Ende der Schulpflicht weiterhin die Schule besuchen.
Außerdem bekommst du bei einer Auflösung des Vertrages kein Alog, weil du selbst schuld bist...
Du musst zur Schule wenn:
-du keinen Job oder Ausbildung hast.
Arbeitslosengeld kannst du knicken. Kriegst du U18 nicht.