Schulpflicht nach 10 Jahren?

Rheinflip  18.01.2022, 07:56

es geht um die schulpflicht in Thüringen?

4 Antworten

§ 19 Thüringer Schulgesetz: Dauer der Vollzeitschulpflicht

(1) Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Schuljahre. Sie kann durch das Überspringen einer Klassenstufe verkürzt werden. Ein drittes Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird auf die Dauer der Vollzeitschulpflicht nicht angerechnet.

(2) Ein Schulpflichtiger, der nach zehn Schulbesuchsjahren den Hauptschulabschluss oder den Qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erreicht hat, darf im unmittelbaren Anschluss daran mit Genehmigung des Schulleiters und nach Anhörung der Klassenkonferenz in einem elften Schulbesuchsjahr die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, die Gesamtschule oder das Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule weiter besuchen; in besonderen Ausnahmefällen kann das zuständige Schulamt zum Erwerb des Hauptschulabschlusses auch den weiteren Besuch in einem zwölften Schulbesuchsjahr genehmigen. Die Aufnahme kann abgelehnt werden, wenn zu erwarten ist, dass dadurch die Sicherheit oder die Ordnung des Schulbetriebs oder die Verwirklichung der Bildungsziele der Schule erheblich gefährdet ist.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage :)

Also man muss sich schon kümmern. Nach den 10 Jahren ist die Schulpflicht erstmal vorbei. Wenn eine Ausbildung angefangen wird, dann gibt es die Beruffschulpflicht. Bei Studium oder ähnlichem gilt dies auch. Sollte aber nichts davon passieren da einfach kein Platz gefunden wird (kenne das Problem), dann muss etwas anderes her. Freiwilliges Soziales Jahr oder Abitur an einer anderen Schule. Sonst wird es schwierig und man landet bei Arbeitsamt. Die kümmern sich dann, aber ob man das will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich kann nur von Nordrhein-Westfalen sprechen aber bei uns ist es so das man bis zum 18 Lebensjahr schulpflichtig ist bzw Berufsschulpflichtig und auch nach Beendigung der 10 Jahre muss man trotzdem noch bis man 18 ist eine schule bzw. Eine Berufsschule besuchen

Man kann auch in eine Berufschule ohne Ausbildung. Ein sog. Berufsgrundschuljahr (BGJ).

Bis man 18 wird ist man Schulpflichtig und man muss das Schuljahr beenden wenn man 18 geworden ist.