Aus WG abhauen oder mich gegen das Jugendamt wehren?

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Viele GrüßeLeif, Support17 von gutefrage

11 Antworten

Schön das du erwähnst das du 17 bist, ich hätte dich jetzt auf 12-13 geschätzt so wie du dich gibst und das du nur ein "bisschen" impulsiv reagiert hast glaube ich dir ebenso wenig, da wird schon was mehr gewesen sein wenn Jugendamt/WG nun sagt es wäre nicht verkehrt dich in eine Klinik zu bringen.

Drohen und wollen kannst du bekanntlich viel, Fakt ist du hast dich an die Regeln zu halten und ganz unter uns, dein Freund wird bekannt sein beim Jugendamt und WG denn sonst würden die da ganz anders drauf reagieren.

Wegrennen bringt dir überhaupt nichts, das Jugendamt, vielmehr die WG wird die Polizei einschalten und es wird nach dir gefahndet, du bist jetzt noch minderjährig und glaub mir, die werden dich schon finden und dann zurück in die WG bringen, das werden die auch mehrere male machen und irgendwann werden die auch von allein wissen wo die dich zu suchen haben und wo sie dich finden können, tu also nun nicht so du wärst schlauer als andere Leute.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter Gans von 2 Kindern und seit 18 Jahren verheiratet

svizidbunny 
Fragesteller
 07.04.2022, 14:25

Dieses Bisschen Impulsiv..Ich hab Angefangen zu weinen und Bin dann gegangen.

Ich denke weder Dass ich schlauer bin als Andere noch ist mein Freund irgendwie Mal auffällig geworden.

Das Jugendamt meint ich soll mich auf mich selber konzentrieren, was bei meinem schwierigen Familienkontext nicht funktioniert.

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Hamsterhalterin  07.04.2022, 14:40
@svizidbunny

Das sagst "du" nur gibt es in solchen Dingen immer 2 Seiten und Meinungen und da wird mit Sicherheit wesentlich mehr gewesen sein als wie du jetzt hier darstellst.

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SlightlyAnnoyed  07.04.2022, 16:19
@svizidbunny

Wegen etwas weinen kommt man nicht in die Psychiatrie. Offensichtlich gibst du hier nicht alles an. 🤷🏻‍♀️

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CoolGhostAlexa  04.05.2022, 21:01
@SlightlyAnnoyed

Ja das stimmt.

Aber wenn man zu oft weint und irgendjemand denkt man hat Depressionen.

Meistens (nicht immer) ist es aber noch verbunden mit abhauen und/oder aggressiven Verhalten.

Sie schrieb ja einfach gegangen, dann könnte es ja als ‘abhauen’ gewertet werden, auch wenn sie kurz dannach zurück kam.

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Du machst dir das leben nur selber schwer damit. Warte einfach bis du 18 bist das ist ein halbes Jahr... und dann kannst du tun und lassen was du willst.

Jetzt abhauen führt einfach nur dazu das du das nächste halbe Jahr noch ein Haufen ärger hast und im schlimmsten Fall der Übergang in die Selbständigkeit auch schwererer wird.

Ja das musst du wohl selbst entscheiden, aber wenn du 18 bist wie soll es denn weiter gehen mit dir, dass solltest du vielleicht vorrangig bedenken.

Klar kannst du abhauen. Möglicherweise wirst du aber von der Polizei wieder eingefangen und kommst in eine geschlossen stationäre Jugendhilfeeinrichtung.

Du musst halt berücksichtigen, dass du kein Geld hast, wenn du nicht mit deinem Vormund kooperierst. Vielleicht darfst du bei einem Kumpel kostenlos schlafen, aber Essen, Kleidung, Hobbys etc kannst du damit nicht finanzieren.

Eine Perspektive ist auch schwierig. Dein Vormund muss die Schulanmeldung bzw deinen Ausbildungsvertrag unterschreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Luft holen und die letzten Monate noch durchhalten.

"Weil ich darauf ein bisschen impulsiv reagiert habe, soll ich jetzt in die Psychiatrie."

Je nachdem, was dieses "bisschen" umfasst, kann natürlich Dein Vormund verlängert werden.