aus familären gründen

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Ja. Familiäre Gründe sind z.B. Tod,Hochzeit,etc.

Deine Eltern müssen die Entschuldigung schreiben. Zur Not kannst Du sagen, dass es Dir total schlecht war und du nicht zum Arzt konntest. Das gilt sicherlich als Entschuldigung. Die muss dann aber natürlich auch geschrieben werden. Und zwar von deinen Eltern.

Ja das zählt, aber eine Beurlaubung holt man sich vor der Hochzeit ab und stellt den Lehrer nicht vor vollendete Tatsachen.

Eigentlich eher nicht und Du hättest Dir vorher freigeben lassen müssen.

Ja, normalerweise schon.